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29.09.2007 Kategorie: Pressestelle

Beschlüsse außer Kraft gesetzt

Synode: Landeskirchenamt behält bis auf weiteres seinen Verfassungsrang

Wolfenbüttel. Das Landeskirchenamt (Kollegium) der Landeskirche Braunschweig behält bis auf weiteres seinen Verfassungsrang. Beschlüsse der Landessynode, welche die Organstellung des Landeskirchenamtes aufheben wollten, wurden vom Kirchenparlament bei der jüngsten Tagung am 29. September außer Kraft gesetzt. Ein Gutachten des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte davon abgeraten, die Beschlüsse umzusetzen. Die geplanten Veränderungen würden dem Verständnis evangelischer Kirchenleitung nicht gerecht. Insbesondere sei die Unterscheidung zwischen kirchlicher Legislative und Exekutive sachfremd und nicht geeignet, kirchliche Leitungsstrukturen zu beschreiben.
Weitere Leitungsorgane sind neben dem Landeskirchenamt, die Landessynode, die Kirchenregierung sowie der Landesbischof. Mit Blick auf die Barmer Theologische Erklärung (1934) weist das Gutachten darauf hin, dass nach evangelischem Verständnis kein Bereich kirchlicher Tätigkeit ausschließlich weltlicher Natur sei und deshalb nur administrativ verstanden werden dürfe. In der Folge sei die Braunschweiger Verfassung davon bestimmt, dass die vier Organe der Landeskirche als funktional verschiedene Verantwortungsbereiche ohne Hierarchie zusammenwirken.
Landesbischof Dr. Friedrich Weber hatte in der Vorstellung des Gutachtens darauf hingewiesen, dass die Orientierung der Kirche am „ökonomischen Geist" problematisch sei. Die Kirche sei nicht vergleichbar mit dem Staat oder einem Wirtschaftsunternehmen. Vielmehr sei sie eine Stiftung des Geistes Gottes. Diese geistliche Dimension müsse auch in ihren rechtlichen Strukturen deutlich werden, betonte er. Hinsichtlich der konkreten Arbeit der Landeskirche trat er dem Vorwurf entgegen, die Abläufe seien chaotisch. Es werde vielmehr zügig und sachgerecht entschieden. Die ursprünglich geplante Reduzierung der vier Oberlandeskirchenratsstellen auf drei sei „historisch begründet" gewesen und nicht mehr aktuell.
Kritik an dem Gutachten übte der Vorsitzende des Strukturausschusses Dr. Ekkehard Schulz (Wolfsburg). Er sagte, die Studie sei „hinterfragenswürdig". Der Gutachter habe sich nicht mit dem Strukturausschuss getroffen und deswegen das Anliegen der Veränderungsvorschläge nicht hinreichend gewürdigt. Dr. Wolfgang Hemminger (Braunschweig) sagte, das Gutachten sei in sich nicht schlüssig. Er könne nicht einsehen, warum sich die Kirche nicht an politischen Strukturen orientieren solle. Die Barmer Theologische Erklärung bezeichnete er als kontextgebunden in der Zeit des Dritten Reiches. Insgesamt sei das Gutachten „keine echte Hilfe" und ohne die Bereitschaft, Veränderungen in der Kirche zuzulassen.

Kontroverse über Gutachten: Landesbischof Dr. Weber

Dr. Hemminger

Dr. Schulz. Fotos (3): S. Hübner