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Patenamt

  

Die Taufpatenschaft

Der Pate / die Patin übernimmt mit der Taufe von Kindern (unter 14 Jahren) die Aufgabe, den Täufling in seiner religiösen Entwicklung zu begleiten. Er / Sie soll zu einem verlässlichen Gesprächspartner / einer Gesprächspartnerin für den Täufling werden. Dafür ist es gut,  regelmäßigen Kontakt zu halten. Paten sollen auch einführen in den  christlichen Glauben und mit Eltern und Gemeinde die religiöse Erziehung unterstützen.Es handelt sich also um eine Patenschaft in religiöser Hinsicht. Ein Taufpate geht nicht die Verpflichtung ein, die allgemeine Erziehung des Kindes zu übernehmen, falls z.B. den Eltern etwas zustößt. Paten haben in diesem Fall keine Vormundschaftsaufgaben oder Betreuungsrechte.Die Eltern werden in der Regel vertraute Menschen bitten eine solche Patenschaft zu übernehmen: Gute Freunde oder enge Familienangehörige wie Großeltern oder manchmal auch ältere (religionsmündige) Geschwisterkinder.

Die Patenschaft endet formell mit dem Alter der Religionsmündigkeit (vollendetes 14.  Lebensjahr) / der Konfirmation. In vielen Fällen besteht ein gewachsenes Patenverhältnis aber auch Jahre darüber hinaus fort.
Kirchenzugehörigkeit:
Damit die Paten ihre Aufgaben glaubwürdig übernehmen können, müssen sie Mitglieder einer christlichen Kirche und bei der Taufe anwesend sein. Sie werden zusammen mit den Eltern gefragt, ob sie das Kind taufen lassen wollen und bereit sind, es im christlichen Sinne zu erziehen und auf dem Weg des Glaubens zu begleiten. Nach Möglichkeit sollten Sie bei der Vorbereitung der Taufe beim Taufgespräch mit dem Pastor / der Pastorin dabei sein. Und sie können die Taufzeremonie mitgestalten, indem Sie z.B. die Taufkerze entzünden oder ein Gebet lesen.
Wenn möglich sollten es zwei Paten sein. Mindestens eine Patin oder ein Pate soll der Evangelischen Kirche angehören. Die weiteren können Mitglieder einer anderen christlichen Kirche sein. In der evangelischen Kirche kann jedes Kirchenmitglied im religionsmündigen Alter (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr) bzw. nach der Konfirmation Pate werden. In der katholischen Kirche sollte der Pate / die Patin mindestens 16 Jahre alt und gefirmtes Mitglied der Kirche sein.
 
Patenbescheinigung
Paten müssen sich durch einen Patenschein ausweisen. Dieser Patenschein belegt, dass die Paten getauft und Mitglied einer christlichen Kirche sind. Evangelische Kirchenmitglieder erhalten den „Patenschein“ im Gemeindebüro. Bei der katholische Kirche erhalten Sie eine entsprechende sog. „Bescheinigung über die Kirchenzugehörigkeit“.

So können Sie als Pate / Patin ihr Patenkind begleiten
• Zur Taufe selbst können Sie dem Täufling ein kleines Geschenk machen. Das kann z.B. eine Taufkerze sein, die Sie auch selbst gestalten können, oder je nach Alter des Täuflings eine Kinderbibel.
• Sie können den Täufling besuchen, am Familienleben teilnehmen, mit und ohne Eltern Ausflüge mit dem Kind unternehmen.
• Sie können Gedanken und Erlebnisse durch Briefe, E-Mails, Telefonate oder Fotos austauschen.
• Sie können jährlich zum Tauftag gratulieren.
• Sie können ihre Zuneigung mit kleinen Patengeschenken wie Kinderbüchern, Musik oder Hörspielen, Spielsachen zeigen. Sie können aus Kindergebetbuch oder Bibel vorlesen.
• Sie können als Gesprächspartner/in dienen, vom eigenen Glauben erzählen, am Leben des Kindes Anteil nehmen.
• Sie können Vorbild sein, indem Sie dem Kind einfach zeigen, wie Sie mit ihrer Zeit umgehen, für was Sie sich engagieren, welche Meinung Sie zu bestimmten Themen vertreten und an was Sie glauben. Ihr Patenkind nimmt diese wahr und wird je nach Alter entsprechend nachfragen und darüber sprechen wollen.

(c) Bremische Evangelische Kirche