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Rechte als Kirchenmitglied

Kirchenmitglieder haben das Recht, am Abendmahl teilzunehmen und das Patenamt auszuüben, an der Gemeindeversammlung teilzunehmen und, sofern sie älter als 16 Jahre sind, bei der Kirchenvorstandswahl zu stimmen. Religionsunmündige getaufte Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, erwerben diese Rechte durch die Konfirmation, sofern sie nicht durch die Firmung oder einen ähnlichen Unterricht gegangen sind.