Goslar. Der Verfassungsrang des Landeskirchenamtes (Kollegiums) der Landeskirche Braunschweig soll aufgehoben werden. Einen entsprechenden Vorschlag ihres Strukturausschusses hat die Landessynode am 2. Juni in Goslar aufgenommen. Das Landeskirchenamt wurde gebeten, möglichst bis zur nächsten Tagung des Kirchenparlaments im September einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Bis dahin sollen auch die weiteren Fachausschüsse beteiligt werden.
Dr. Lutz Hagner (Blankenburg) bezeichnete einen solchen Schritt als notwendig, um in sachgerechter Weise die Zahl der Oberlandeskirchenräte (Abteilungsleiter) reduzieren zu können, um auch hier Einsparungen vorzunehmen. In der Folge müsste das kollegiale Leitungsprinzip zugunsten von mehr Eigenständigkeit der Abteilungsleiter verändert werden. Dadurch würde die Arbeit im Landeskirchenamt flexibler und übersichtlicher. Im Gegenzug müsse die Kirchenregierung als Exekutivorgan der Landeskirche aufgewertet werden.
In der Diskussion wurden zahlreiche Bedenken gegen den Vorschlag des Strukturausschusses deutlich. So wies Synodenpräsident Gerhard Eckels darauf hin, dass sich die Zusammenarbeit der vier Leitungsorgane (Landesbischof, Landessynode, Kirchenregierung, Kollegium/Landeskirchenamt) bewährt habe. Der Verfassungsrang des Kollegiums führe zu einem heilsamen Zwang zum Konsens. Außerdem könne die Kirchenregierung eine größere Zuständigkeit kaum übernehmen, da es sich bei ihren Mitgliedern weitgehend um Ehrenamtliche handele.
Landesbischof Dr. Friedrich Weber vermisste im Vorschlag des Strukturausschusses rechtstheologische Begründungen für die vorgeschlagenen Veränderungen. Auch die Kirchenverwaltung habe eine geistliche Dimension und erfolge in der Bindung an das Bekenntnis, betonte er. Und Oberlandeskirchenrat Hans-Peter Vollbach kritisierte, dass durch den Strukturausschuss das Prinzip der gemeinsamen Leitung und Verantwortung zugunsten eines Über-Unterordnungsverhältnisses und der Verteilung von „Gewalt" aufgegeben werde.