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14.07.2005 Kategorie: Pressestelle

Verfahren abgeschlossen

Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde von Dieter Bruns zurück

Leipzig/ Helmstedt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Beschwerde des ehemaligen Verwaltungsleiters des Kirchenverbandes Helmstedt, Dieter Bruns, zurückgewiesen. Bruns wollte gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom Juli vergangenen Jahres Revision einlegen, nach dem er 104.000 Euro Schadenersatz an die Kirche zahlen muss. Das Oberverwaltungsgericht hatte eine Revision ausgeschlossen. Damit ist das Verfahren gegen Bruns rechtskräftig abgeschlossen. Das Oberverwaltungsgericht hatte damals weitgehend ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 30. Oktober 2001 bestätigt. Danach hat Bruns insbesondere bei der Beschaffung eines amerikanischen Wohnmobils mit Doppelbett, Küche, Stereoanlage und Navigationssystem gegen dienstliche Pflichten verstoßen. Einen formellen Vorstandsbeschluss für die Anschaffung des Fahrzeugs gab es nicht. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird das Disziplinarverfahren gegen Bruns vor der Gemeinsamen Disziplinarkammer der Landeskirchen Hannovers und Braunschweig fortgesetzt. Dabei muss geklärt werden, welche Konsequenzen sich aus seinem Verhalten für das Dienstverhältnis ergeben. Bruns ist derzeit Kirchenbeamter im Ruhestand. Dr. Karla Sichelschmidt, Rechtsreferentin der Landeskirche Braunschweig, begrüßte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und zeigte sich erleichtert, dass das langjährige Verfahren gegen den ehemaligen Verwaltungsleiter endlich beendet sei. mic