Goslar. Eine Arbeitsgruppe "Kirche im Wandel" soll Vorschläge für die notwendigen Strukturveränderungen der Landeskirche Braunschweig erarbeiten. Das hat die Synode bei ihrer Tagung am 5. Juni in Goslar beschlossen. Sie reagierte damit sowohl auf die drastischen Einbußen bei den Kirchensteuereinnahmen als auch auf ein gleichnamiges Thesenpapier des Landesbischofs.
Der Arbeitsgruppe gehören an: Dr. Heinz Jörg Fuhrmann (Salzgitter), Ute Ermerling (Braunschweig), Dr. Lutz Hagner (Blankenburg), Dr. Peter Albrecht (Braunschweig), Thomas Hofer (Braunschweig) sowie Uta Hirschler (Bockenem). Den Vorsitz übernimmt Landesbischof Dr. Friedrich Weber. Erste Ergebnisse sollen bis zur Novembertagung der Landessynode vorliegen. Wie Oberlandeskirchenrat Dr. Robert Fischer sagte, müsse die Landeskirche ihren Haushalt bis 2010 um rund 18 Millionen Euro zurückfahren, von etwa 95 Millionen Euro (2004) auf rund 77 Millionen Euro. Für den Einbruch der Steuereinnahmen gebe es verschiedene Gründe: die schwierige konjunkturelle Lage, Auswirkungen der staatlichen Steuerreform, Veränderungen im innerkirchlichen Finanzausgleich sowie eine Reduzierung des Braunschweiger Anteils am Gesamtaufkommen der niedersächsischen Kirchensteuern. mic Vor steigender Armut gewarnt
Goslar. Auf die zunehmende persönliche und öffentliche Armut in Deutschland wies der Direktor des Diakonischen Werkes Dr. Lothar Stempin in seinem Bericht vor der Landessynode am 5. Juni in Goslar hin. Als arm bezeichnete Stempin cirka 965000 Menschen in Niedersachsen, deren Pro-Kopf-Einkommen weniger als 545 Euro im Monat betrage. Der finanzielle Mangel gehe für die Betroffenen zumeist mit einer Unterversorgung an Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Wohnverhältnissen, Gesundheit und Familienstruktur einher. Vor allem Familien mit Kindern seien betroffen, immer mehr allein erziehende Mütter gerieten in die Situation, in der Monatsmitte schon über kein Geld für Lebensmittel mehr zu verfügen. Ebenso sei die verstärkte Nutzung der "Braunschweiger Tafel" ein Indiz für die Ausweitung der Armut auch auf die Mittelschicht der Gesellschaft
Mit dem "Umbau des Sozialstaates" werde "Armut" zu einem zentralen Thema der Gesellschaft. Zudem werde sich Deutschland auch in der Sozialpolitik an europäische Maßstäbe angleichen und die sozialen Leistungen der öffentlichen Hand einschränken, führte Stempin aus.
Die Unterstützung der sozial Schwachen beschrieb Stempin als ureigene Aufgabe der Kirche, die die Diakonie mit den verschiedensten Beratungs- und Hilfeeinrichtungen je vor Ort unternehme. Daneben habe die Kirche aber auch die Verpflichtung, im Sinne einer "prophetischen Diakonie" für die Verankerung sozialer Gerechtigkeit in der Gesellschaft zu sorgen. Christinnen und Christen seien dazu aufgerufen, für ein Gemeinwesen zu sorgen, das auch sozial Schwache und behinderte Menschen mittragen kann. ehl
Bleibende Erwählung Israels
Theologisches Gutachten empfiehlt Ergänzung der Verfassung Goslar. Eine Ergänzung der Verfassung der Landeskirche Braunschweig zum Verhältnis von Juden und Christen schlägt ein neues Gutachten der Theologischen Kammer vor. Dieses Ergebnis erläuterte Dr. Wilfried Theilemann, Vorsitzender der Theologischen Kammer der Landessynode am 5. Juni in Goslar.
Angesichts der Tatsache, dass Juden und Christen zu demselben Gott beteten und in einer "einzigartigen Beziehung" zueinander stünden, sei eine Ergänzung im Artikel zwei der Verfassung denkbar. Sie könne lauten:
"Im Bewusstsein der Schuld gegenüber dem jüdischen Volk bezeugt sie (die Kirche) die bleibende Erwählung Israels. Weil es derselbe Gott ist, der an Israel endgültig durch Jesus Christus zum Heil der Menschen gehandelt hat, weiß sie sich der besonderen Verbundenheit von Christen und Juden verpflichtet. Sie sucht die Versöhnung mit dem jüdischen Volk und tritt jeder Form von Judenfeindschaft entgegen."
Theilemann gab zu bedenken, dass das Christentum eine "Selbstunterscheidung des Judentums" sei. Er kritisierte außerdem den Begriff der "Judenmission", vertrat aber gleichzeitig die Auffassung, dass Christen auch Juden gegenüber die Wahrheit des Evangeliums bezeugen sollten.
Nach Auffassung von Harald Welge, Vorsitzender des Gemeindeausschusses, hätte eine theologische Beschreibung des kirchlichen Selbstverständnisses eher einen Ort in der Verfassung als eine Erklärung zum historischen oder gegenwärtigen Verhältnis von Kirchengemeinden und jüdischen Gemeinden. In einer ersten Reaktion lehnte Oberlandeskirchenrätin Dr. Karla Sichelschmidt eine Ergänzung der Verfassung ab. Im Gegensatz zu unierten Kirchen hätten die lutherischen Kirchen eine andere Verfassungstradition, sagte die Rechtsreferentin. Die Synode wird sich bei ihrer Tagung im November mit der Frage ausführlich beschäftigen. mic Propsteien weiterentwickeln
Impulspapier sorgt für kontroverse Diskussion in der Landessynode
Goslar. Ein Impulspapier zur künftigen Entwicklung der Propsteien ist von der Landessynode zur Beratung in die Propsteivorstände überwiesen worden. Es wurde von Oberlandeskirchenrätin Dr. Karla Sichelschmidt erarbeitet und soll den sich wandelnden Rahmenbedingungen des kirchlichen Lebens Rechnung tragen. "Wir sind dazu aufgefordert, uns rechtzeitig darüber Gedanken zu machen, welche Gestalt unsere Kirche zukünftig hat", sagte die Rechtsreferentin vor der Landessynode am 5. Juni in Goslar. In dem Papier nennt Sichelschmidt 20 Gemeindepfarrstellen als Mindestausstattung für eine Propstei. Kritik an dem Vorgehen äußerte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Dr. Martin Kleemeyer (Braunschweig). Er habe "erhebliche Vorbehalte" gegenüber einem Neuzuschnitt der Propsteien. Das gewachsene Propsteibewusstsein vieler Gemeinden gelte es zu respektieren. Gleichzeitig befürwortete er weitergehende Kooperationen im Verwaltungsbereich.
Dem gegenüber vertrat Oberlandeskirchenrat Dr. Robert Fischer die Auffassung, den meisten Gemeinden sei ihre Zuordnung zu den jeweiligen Propsteien völlig egal. Die Größe von Propsteien müsse sinnvoll sein, gerade mit Blick auf die Visitationen. Auch Dr. Wolfgang Hemminger (Braunschweig) unterstrich die Bedeutung der Propsteien bei dieser Aufgabe sowie der Personalentwicklung.
Im Hintergrund der Diskussion stand die Befürchtung mancher Synodenmitglieder, das Impulspapier könne zu einer Reduzierung der 13 Propsteien der Landeskirche führen. mic
Der Arbeitsgruppe gehören an: Dr. Heinz Jörg Fuhrmann (Salzgitter), Ute Ermerling (Braunschweig), Dr. Lutz Hagner (Blankenburg), Dr. Peter Albrecht (Braunschweig), Thomas Hofer (Braunschweig) sowie Uta Hirschler (Bockenem). Den Vorsitz übernimmt Landesbischof Dr. Friedrich Weber. Erste Ergebnisse sollen bis zur Novembertagung der Landessynode vorliegen. Wie Oberlandeskirchenrat Dr. Robert Fischer sagte, müsse die Landeskirche ihren Haushalt bis 2010 um rund 18 Millionen Euro zurückfahren, von etwa 95 Millionen Euro (2004) auf rund 77 Millionen Euro. Für den Einbruch der Steuereinnahmen gebe es verschiedene Gründe: die schwierige konjunkturelle Lage, Auswirkungen der staatlichen Steuerreform, Veränderungen im innerkirchlichen Finanzausgleich sowie eine Reduzierung des Braunschweiger Anteils am Gesamtaufkommen der niedersächsischen Kirchensteuern. mic Vor steigender Armut gewarnt
Goslar. Auf die zunehmende persönliche und öffentliche Armut in Deutschland wies der Direktor des Diakonischen Werkes Dr. Lothar Stempin in seinem Bericht vor der Landessynode am 5. Juni in Goslar hin. Als arm bezeichnete Stempin cirka 965000 Menschen in Niedersachsen, deren Pro-Kopf-Einkommen weniger als 545 Euro im Monat betrage. Der finanzielle Mangel gehe für die Betroffenen zumeist mit einer Unterversorgung an Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Wohnverhältnissen, Gesundheit und Familienstruktur einher. Vor allem Familien mit Kindern seien betroffen, immer mehr allein erziehende Mütter gerieten in die Situation, in der Monatsmitte schon über kein Geld für Lebensmittel mehr zu verfügen. Ebenso sei die verstärkte Nutzung der "Braunschweiger Tafel" ein Indiz für die Ausweitung der Armut auch auf die Mittelschicht der Gesellschaft
Mit dem "Umbau des Sozialstaates" werde "Armut" zu einem zentralen Thema der Gesellschaft. Zudem werde sich Deutschland auch in der Sozialpolitik an europäische Maßstäbe angleichen und die sozialen Leistungen der öffentlichen Hand einschränken, führte Stempin aus.
Die Unterstützung der sozial Schwachen beschrieb Stempin als ureigene Aufgabe der Kirche, die die Diakonie mit den verschiedensten Beratungs- und Hilfeeinrichtungen je vor Ort unternehme. Daneben habe die Kirche aber auch die Verpflichtung, im Sinne einer "prophetischen Diakonie" für die Verankerung sozialer Gerechtigkeit in der Gesellschaft zu sorgen. Christinnen und Christen seien dazu aufgerufen, für ein Gemeinwesen zu sorgen, das auch sozial Schwache und behinderte Menschen mittragen kann. ehl
Bleibende Erwählung Israels
Theologisches Gutachten empfiehlt Ergänzung der Verfassung Goslar. Eine Ergänzung der Verfassung der Landeskirche Braunschweig zum Verhältnis von Juden und Christen schlägt ein neues Gutachten der Theologischen Kammer vor. Dieses Ergebnis erläuterte Dr. Wilfried Theilemann, Vorsitzender der Theologischen Kammer der Landessynode am 5. Juni in Goslar.
Angesichts der Tatsache, dass Juden und Christen zu demselben Gott beteten und in einer "einzigartigen Beziehung" zueinander stünden, sei eine Ergänzung im Artikel zwei der Verfassung denkbar. Sie könne lauten:
"Im Bewusstsein der Schuld gegenüber dem jüdischen Volk bezeugt sie (die Kirche) die bleibende Erwählung Israels. Weil es derselbe Gott ist, der an Israel endgültig durch Jesus Christus zum Heil der Menschen gehandelt hat, weiß sie sich der besonderen Verbundenheit von Christen und Juden verpflichtet. Sie sucht die Versöhnung mit dem jüdischen Volk und tritt jeder Form von Judenfeindschaft entgegen."
Theilemann gab zu bedenken, dass das Christentum eine "Selbstunterscheidung des Judentums" sei. Er kritisierte außerdem den Begriff der "Judenmission", vertrat aber gleichzeitig die Auffassung, dass Christen auch Juden gegenüber die Wahrheit des Evangeliums bezeugen sollten.
Nach Auffassung von Harald Welge, Vorsitzender des Gemeindeausschusses, hätte eine theologische Beschreibung des kirchlichen Selbstverständnisses eher einen Ort in der Verfassung als eine Erklärung zum historischen oder gegenwärtigen Verhältnis von Kirchengemeinden und jüdischen Gemeinden. In einer ersten Reaktion lehnte Oberlandeskirchenrätin Dr. Karla Sichelschmidt eine Ergänzung der Verfassung ab. Im Gegensatz zu unierten Kirchen hätten die lutherischen Kirchen eine andere Verfassungstradition, sagte die Rechtsreferentin. Die Synode wird sich bei ihrer Tagung im November mit der Frage ausführlich beschäftigen. mic Propsteien weiterentwickeln
Impulspapier sorgt für kontroverse Diskussion in der Landessynode
Goslar. Ein Impulspapier zur künftigen Entwicklung der Propsteien ist von der Landessynode zur Beratung in die Propsteivorstände überwiesen worden. Es wurde von Oberlandeskirchenrätin Dr. Karla Sichelschmidt erarbeitet und soll den sich wandelnden Rahmenbedingungen des kirchlichen Lebens Rechnung tragen. "Wir sind dazu aufgefordert, uns rechtzeitig darüber Gedanken zu machen, welche Gestalt unsere Kirche zukünftig hat", sagte die Rechtsreferentin vor der Landessynode am 5. Juni in Goslar. In dem Papier nennt Sichelschmidt 20 Gemeindepfarrstellen als Mindestausstattung für eine Propstei. Kritik an dem Vorgehen äußerte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Dr. Martin Kleemeyer (Braunschweig). Er habe "erhebliche Vorbehalte" gegenüber einem Neuzuschnitt der Propsteien. Das gewachsene Propsteibewusstsein vieler Gemeinden gelte es zu respektieren. Gleichzeitig befürwortete er weitergehende Kooperationen im Verwaltungsbereich.
Dem gegenüber vertrat Oberlandeskirchenrat Dr. Robert Fischer die Auffassung, den meisten Gemeinden sei ihre Zuordnung zu den jeweiligen Propsteien völlig egal. Die Größe von Propsteien müsse sinnvoll sein, gerade mit Blick auf die Visitationen. Auch Dr. Wolfgang Hemminger (Braunschweig) unterstrich die Bedeutung der Propsteien bei dieser Aufgabe sowie der Personalentwicklung.
Im Hintergrund der Diskussion stand die Befürchtung mancher Synodenmitglieder, das Impulspapier könne zu einer Reduzierung der 13 Propsteien der Landeskirche führen. mic