Wolfenbüttel. Das Landeskirchenamt der Braunschweiger Landeskirche behält eine eigenständige Rechtsabteilung mit einem Oberlandeskirchenrat an der Spitze. Eine von Kollegium und Kirchenregierung vorgeschlagene Verfassungsänderung, die eine Reduktion der vier Abteilungsleiterstellen möglich gemacht hätte, scheiterte bei der Synodentagung am 18. März in Wolfenbüttel an der dafür notwendigen Zweidrittelmehrheit. Von den anwesenden 42 Synodalen stimmten sechs gegen die Änderung. Damit wurde die erforderliche Mehrheit von 38 Stimmen verfehlt. Die gesetzliche Zahl der Synodenmitglieder ist 57.
Verabschiedet wurde allerdings ein Kirchengesetz, das die Wahlperiode der Oberlandeskirchenräte von zwölf auf sechs Jahre verringert. Erst nach einer Wiederwahl beträgt die Amtszeit in Zukunft weitere zwölf Jahre. Der Ältesten- und Nominierungsausschuss der Landessynode erhielt den Auftrag, die Wiederbesetzung der Stelle eines juristischen Oberlandeskirchenrates vorzubereiten. Als Wahltermin wurde der 15. Juli festgelegt. Durch den Wechsel der ehemaligen Amtsinhaberin Dr. Karla Sichelschmidt ins Landeskirchenamt nach München ist die Stelle seit 1. Oktober 2005 vakant.
Der Entscheidung war eine umfangreiche und kontroverse Debatte vorausgegangen. So plädierten insbesondere Mitglieder des Rechtsausschusses, des Gemeindeausschusses, des Bildungs- und Jugendausschusses sowie des Ältesten- und Nominierungsausschusses für die Wahl eines juristischen Oberlandeskirchenrates für sechs Jahre. Rechtsfragen müssten ihrer Überzeugung nach durch ein Mitglied im Kollegium, dem Leitungsgremium im Landeskirchenamt, vertreten sein. Vor allem auf Grund der Strukturreformen, die in der Landeskirche notwendig seien.
Die Ablehnung einer Verfassungsänderung sei mit dieser Auffassung aber nicht unbedingt verbunden, da es hier lediglich um eine Öffnungsklausel gehe. In der Verfassung sollte es nach dem Vorschlag von Kollegium und Kirchenregierung heißen: „Das Landeskirchenamt besteht aus dem Landesbischof als Vorsitzendem und bis zu je zwei weiteren ordinierten und nichtordinierten Mitgliedern, ...“
Sybille Mattfeldt-Kloth (Helmstedt) rief allerdings dazu auf, mit der Verfassung behutsam umzugehen. Sie warnte davor, Reformbestrebungen mit Aktionismus zu verwechseln. Mit der Verkleinerung des Kollegiums stehe die Frage nach der Qualität des Gremiums als Verfassungsorgan zur Diskussion. Dies müsse sorgfältig geprüft werden. Dr. Lutz Hagner (Blankenburg) gab zu bedenken, dass im Kollegium viele wichtige Entscheidungen hinsichtlich der Zukunft der Landeskirche vorbereitet würden. Deswegen müsse ein Umbau des Gremiums genauer bedacht werden. Und Wolfgang Buchmeier (Bad Harzburg) bezweifelte, dass durch den Abbau der Leiterstelle in der Rechtsabteilung nennenswerte Einsparungen erzielt werden, wenn etwa – wie angedacht – ein Jurist im Angestelltenverhältnis beschäftigt werde.
Befürworter der Verfassungsänderung wiesen demgegenüber darauf hin, dass weitere Reformen der Landeskirche auch im Landeskirchenamt notwendig seien. So bezeichnete es Synodenpräsident Gerhard Eckels (Braunschweig) als Chance, jetzt das Kollegium zu verschlanken. Landesbischof Dr. Friedrich Weber wies vor allem auf den demographischen Wandel im Braunschweiger Land hin, auf den die Landeskirche reagieren müsse. Und Norbert Bengsch (Goslar) bezeichnete eine Verfassungsänderung als wichtiges Signal gegenüber den Gemeinden, dass sich auch das Landeskirchenamt den Veränderungen stelle.
Dass dies bereits in anderer Weise geschehe, meinte Harald Welge (Braunschweig). Er unterstrich eine Information des Finanzreferenten, Dr. Robert Fischer, dass die aktuellen Personalkosten im Landeskirchenamt dem Stand von 1992 entsprechen und hier seit 1997 rund 20 Prozent des Personals abgebaut worden seien. Dieses Signal werde in den Gemeinden bislang viel zu wenig wahrgenommen, so Welge.
Veränderungen im Landeskirchenamt könnten nun Thema eines Sonderausschusses werden. Die Landessynode hat den Bildungs- und Jugendausschuss gebeten, entsprechende Überlegungen zu konkretisieren und bis zur nächsten Tagung im Mai eine Beschlussvorlage zu erarbeiten. Die zeitliche Perspektive eines solchen Ausschusses wäre Ende 2007. Dann endet die Legislaturperiode dieser Landessynode. mic
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18.03.2006
Kategorie: Pressestelle