Hannover (epd). Niedersächsische Bischöfe haben für die Bereitschaft zur Organspende geworben. Sie könne ein Zeichen von Nächstenliebe sein. In Deutschland hofften ungefähr 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan, sagte der braunschweigische evangelische Bischof Friedrich Weber am 5. Juni in einem ökumenischen Gottesdienst in Hannover. An der Feier zur Eröffnung des bundesweiten Tages der Organspende wirkten auch der katholische Bischof Norbert Trelle aus Hildesheim sowie Transplantationsbetroffene und Angehörige von Organspendern mit.
Weber unterstrich, das Thema betreffe die Grenze zwischen Leben und Tod: "Es kann dabei keinen einfachen Weg, keine schlichte Wahrheit geben." Die Transplantation eines Organs übersteige die Vorstellungskraft eines Menschen, sagte der Bischof, der auch Ratsvorsitzender der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen ist.
In Deutschland sterben nach Expertenangaben jeden Tag drei Menschen, weil es kein passendes Organ gibt. Günter Kirste, Professor und Medizinischer Vorstand der Stiftung in Neu-Isenburg bei Frankfurt, sagte in einem epd-Gespräch, dass im vergangenen Jahr 1.217 Menschen nach ihrem Tod Organe gespendet hätten. Das seien nur 19 Spender mehr gewesen als 2008. Im Vergleich zum Jahr 2004 sei die Zahl der Spender um 20 Prozent gestiegen.
Organspende ist in Deutschland eine Gemeinschaftsaufgabe aller Krankenhäuser mit Intensivstationen, der Transplantationszentren und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Die 1984 gegründete Stiftung bürgerlichen Rechts ist seit dem Jahr 2000 für die gesamte Organisation jener Organspenden und Transplantationen verantwortlich, die nach dem Hirntod des Spenders vorgenommen werden. Die Zentrale hat ihren Sitz in Neu-Isenburg bei Frankfurt. Finanziert wird die Arbeit der DSO durch ein Budget, das die Stiftung mit den Krankenkassen aushandelt.
Die Stiftung verfolgt das Ziel, für alle Patienten so schnell wie möglich die notwendige Transplantation zu organisieren. Zurzeit werden hauptsächlich Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm nach dem Tod gespendet. Diese Organe fallen unter die Vermittlungspflicht. Ihre Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung unterliegt den Regelungen des deutschen Transplantationsgesetzes aus dem Jahr 1997.
Für die Arbeit der Stiftung wurde Deutschland in sieben Regionen unterteilt, an deren Spitze je ein Geschäftsführender Arzt oder eine Ärztin steht. Die DSO regelt den gesamten Organspendeprozess einschließlich des Transports der Transplantate. Dazu stimmt sie die Zusammenarbeit zwischen den bundesweit etwa 1.400 Krankenhäusern und den rund 50 Transplantationszentren ab, die für die Organentnahmen mitverantwortlich sind.
Ausgenommen ist die Organvermittlung, die der Stiftung Eurotransplant im niederländischen Leiden übertragen wurde. Sie ist für alle Organe zuständig, die in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Slowenien und Kroatien gespendet werden.