Wolfenbüttel. Als Reaktion auf die aktuellen Einnahmeverluste bei der Kirchensteuer hat die Landeskirche Braunschweig eine Haushaltssperre von 15 Prozent bei den Sachkosten erlassen. Außerdem wird das Landeskirchenamt bei Stellenbesetzungen in jedem Einzelfall die Notwendigkeit der Besetzung prüfen.
Derzeit verzeichnet die Landeskirche geringere Steuereinnahmen gegenüber dem vergleichbaren Vorjahresmonat April von rund 4,5 Millionen Euro. Das entspricht etwa 20,5 Prozent. Für das gesamte Jahr 2004 wird ein Minus von rund 15 Prozent erwartet.
Ausschlaggebend dafür sind vor allem die teilweise von 2005 auf 2004 vorgezogene letzte Stufe der staatlichen Steuerreform sowie eine weitere Reduzierung des niedersächsisch-konföderierten Steuerschlüsselanteils von 11,1 auf 10,7 Prozent für die Landeskirche Braunschweig.
Außerdem sorgen geringere Vorauszahlungen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im so genannten Clearingverfahren für monatliche Einnahmeverluste der Landeskirche von rund 200.000 Euro. Das Clearingverfahren ist ein bundesweiter innerkirchlicher Finanzausgleich.
Nach Einschätzung des Finanzreferenten der Landeskirche, Oberlandeskirchenrat Dr. Robert Fischer, ist auch in den kommenden Jahren mit weiteren Steuermindereinnahmen zu rechnen. Den Propsteien, Gemeinden und Verbänden empfiehlt Fischer deshalb, ihre Haushalte unter dieser Voraussetzung zu gestalten.
Besetzungen frei werdender Stellen sollten entweder gar nicht, in geringerem Umfang oder befristet erfolgen. Außerdem sollten die Gemeinden ihre Arbeit auch unter dem Gesichtspunkt der Aufgabe von Arbeitsfeldern oder der Kooperation mit anderen Gemeinden überprüfen. Änderungskündig
Ausschlaggebend dafür sind vor allem die teilweise von 2005 auf 2004 vorgezogene letzte Stufe der staatlichen Steuerreform sowie eine weitere Reduzierung des niedersächsisch-konföderierten Steuerschlüsselanteils von 11,1 auf 10,7 Prozent für die Landeskirche Braunschweig.
Außerdem sorgen geringere Vorauszahlungen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im so genannten Clearingverfahren für monatliche Einnahmeverluste der Landeskirche von rund 200.000 Euro. Das Clearingverfahren ist ein bundesweiter innerkirchlicher Finanzausgleich.
Nach Einschätzung des Finanzreferenten der Landeskirche, Oberlandeskirchenrat Dr. Robert Fischer, ist auch in den kommenden Jahren mit weiteren Steuermindereinnahmen zu rechnen. Den Propsteien, Gemeinden und Verbänden empfiehlt Fischer deshalb, ihre Haushalte unter dieser Voraussetzung zu gestalten.
Besetzungen frei werdender Stellen sollten entweder gar nicht, in geringerem Umfang oder befristet erfolgen. Außerdem sollten die Gemeinden ihre Arbeit auch unter dem Gesichtspunkt der Aufgabe von Arbeitsfeldern oder der Kooperation mit anderen Gemeinden überprüfen. Änderungskündig