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24.11.2003 Kategorie: Pressestelle

Verkündigungsdienst gesetzlich geregelt

Kirchengesetz über den Prädikanten- und Lektorendienst beschlossen

Goslar. Auf ihrer Tagung in Goslar verabschiedete die Landessynode ein Gesetz, das den Dienst von Prädikantinnen und Prädikanten, Lektorinnen und Lektoren regelt. Nach erfolgreicher Teilnahme an einer entsprechenden Ausbildung werden nichtordinierte Gemeindemitglieder vom Landesbischof beauftragt, als Prädikantinnen und Prädikanten Abendmahlsgottesdienste zu halten, beziehungsweise als Lektorinnen und Lektoren Wortgottesdienste zu leiten. Die Beauftragung gilt für den gesamten Bereich der Landeskirche für sechs Jahre. Die Betreffenden sind allerdings bestimmten Propsteien zugeordnet. Bei einem Einsatz in einer anderen Propstei müsse der jeweilige Propst nicht besonders informiert werden, beschloss die Landessynode nach einer kurzen Debatte. Der Dienst sei in "angemessener Kleidung" zu verrichten, heißt es unter anderem in dem Papier. Bei der Vorstellung des neuen Gesetzes würdigte Oberlandeskirchenrätin Dr. Karla Sichelschmidt auch im Namen des Kollegiums und der Kirchenregierung nachdrücklich den Einsatz der über 180 Nichtordinierten im Verkündigungsdienst. ehl

Neues Gesetz für den Dienst von Lektoren. (Im Bild: Lektor Torsten Krack