Braunschweig. Eine neue Vereinbarung über die Kirchensteuerverteilung zwischen der Landeskirche Braunschweig und der reformierten Gemeinde Braunschweig unterzeichnete Landesbischof Dr. Friedrich Weber am Mittwoch, 30 Juni im Domgemeindehaus in Braunschweig.
Danach erfolgt die Beteiligung der reformierten Gemeinde an den Steuereinnahmen der Landeskirche nicht mehr auf Grund eines einmal festgelegten Prozentsatzes. Vielmehr werden die jeweiligen Mitglieder alle drei Jahre neu ermittelt und in Bezug zueinander gesetzt. Außerdem entrichtet die reformierte Gemeinde einen Verwaltungskostenanteil von zehn Prozent an die Landeskirche.
Mit dem Vertrag, so betonte Landesbischof Dr. Weber, werde die Kooperation zwischen der Landeskirche und der reformierten Gemeinde auf eine verlässliche und zukunftsfähige Basis gestellt. Über die Höhe und Bemessungsgrundlage der Steuerzuweisungen war es in der Vergangenheit zu Meinungsverschiedenheiten zwischen der reformierten Gemeinde und der Landeskirche gekommen. mic
Danach erfolgt die Beteiligung der reformierten Gemeinde an den Steuereinnahmen der Landeskirche nicht mehr auf Grund eines einmal festgelegten Prozentsatzes. Vielmehr werden die jeweiligen Mitglieder alle drei Jahre neu ermittelt und in Bezug zueinander gesetzt. Außerdem entrichtet die reformierte Gemeinde einen Verwaltungskostenanteil von zehn Prozent an die Landeskirche.
Mit dem Vertrag, so betonte Landesbischof Dr. Weber, werde die Kooperation zwischen der Landeskirche und der reformierten Gemeinde auf eine verlässliche und zukunftsfähige Basis gestellt. Über die Höhe und Bemessungsgrundlage der Steuerzuweisungen war es in der Vergangenheit zu Meinungsverschiedenheiten zwischen der reformierten Gemeinde und der Landeskirche gekommen. mic