Braunschweig/Wolfenbüttel. Propst Thomas Hofer (49) und Pfarrer Harald Welge (55) kandidieren um die Nachfolge von Oberlandeskirchenrat Peter Kollmar als Leiter der Theologischen Abteilung im Landeskirchenamt der Landeskirche Braunschweig. Der Ältesten- und Nominierungsausschuss hat beide den Mitgliedern der Landessynode vorgeschlagen. Die Wahl erfolgt im Rahmen der Herbsttagung der Landessynode am 19. November in Goslar. Peter Kollmar geht nach 15-jähriger Dienstzeit in der Landeskirche am 28. Februar 2011 mit 64 Jahren in Ruhestand.
Thomas Hofer ist seit 2006 Propst in Braunschweig und seit 2008 auch Mitglied der Kirchenregierung. Zuvor war er als Pfarrer am Braunschweiger Dom, in Riddagshausen sowie in Walkenried tätig. Nach dem Abitur in Wolfenbüttel absolvierte er sein Theologiestudium an der Universität Göttingen. Er ist verheiratet und Vater zweier Kinder.
Harald Welge ist seit 1997 Pfarrer in Braunschweig-Timmerlah (Propstei Vechelde). Zuvor war er in der Theologischen Abteilung im Landeskirchenamt tätig und davor für die kirchliche Jugendarbeit in Braunschweig verantwortlich. Nach dem Abitur in Braunschweig absolvierte er sein Theologiestudium in Göttingen und Tübingen. Er ist verheiratet und ebenfalls Vater zweier Kinder. Welge ist außerdem Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). Als Geschäftsführer leitet der die Stiftung Ökumenisches Lernen.
Das Kirchengesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landeskirchenamtes sieht vor, dass weitere Anregungen für die Wahl von jedem Mitglied der Landessynode und vom Kollegium des Landeskirchenamtes bis einen Monat vor der Wahl dem Ältesten- und Nominierungsausschuss eingereicht werden können. Außerdem hat jedes Mitglied der Landessynode das Recht, einen eigenen Wahlvorschlag zu unterbreiten, der von mindestens 15 Mitgliedern der Synode unterzeichnet und dem Ältesten- und Nominierungsausschuss bis zum 19. Oktober eingereicht werden muss.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Synodalen erreicht: das sind mindestens 27 Stimmen. Die Synode umfasst derzeit 53 Mitglieder. Für den zweiten Wahlgang gilt dieselbe Mehrheit. Im dritten und vierten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Mitglieder der Landessynode erhält. Die Wahl erfolgt zunächst für sechs Jahre; danach ist eine Wiederwahl für zwölf Jahre möglich.