Jerxheim/Kr. Helmstedt (epd). "Tiefgreifende Differenzen" über das Kirchenverständnis und das Amt des Pfarrers kennzeichnen nach den Worten des braunschweigischen Landesbischofs Friedrich Weber weiterhin das Verhältnis zwischen der römisch-katholischen und den evangelischen Kirchen. Trotz der "Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre" von 1999 habe sich auch in der Frage eines gemeinsamen Abendmahls nichts geändert, sagte der evangelische Landesbischof am Mittwoch, 12. Mai, in Dobbeln vor der Propsteisynode Helmstedt.
In der "Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre" hatten der Vatikan und der Lutherische Weltbund einen theologischen "Konsens in Grundwahrheiten" festgestellt und sich von Lehrverurteilungen aus dem 16. Jahrhundert distanziert.
Anlass für die Äußerungen Webers ist eine "Instruktion", die der Vatikan am 23. April veröffentlicht hat. Mit höchster lehramtlicher Autorität habe der Vatikan darin ein gemeinsames Abendmahl von Protestanten und Katholiken untersagt. Deshalb könne von einer ökumenischen Annäherung im Verständnis der Eucharistie keine Rede sein, sagte Weber laut seinem epd vorab zur Verfügung gestellten Redemanuskript.
Aus der Sicht des Vatikan gehöre die gemeinsame Abendmahlsfeier zu den schwerwiegenden Delikten mit Strafandrohung, sagte Weber. Auch vermeide es der Vatikan bewusst, die Protestanten als "Kirche" zu bezeichnen. In der Instruktion sei statt dessen von "kirchlichen Gemeinschaften" die Rede. Weber setzte sich dafür ein, am Ziel einer ökumenischen Gemeinschaft in versöhnter Verschiedenheit festzuhalten. Auch an der Einladung an katholische Christen, am Abendmahl in den evangelischen Gottesdiensten teilzunehmen, halte die evangelische Kirche unbeirrt fest. epd
Kommentar von Landesbischof Dr. Friedrich Weber zur "Instruktion des Vatikan"
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14.05.2004
Kategorie: Pressestelle