Helmstedt/Wolfenbüttel. Die Kirchenregierung hat im Benehmen mit dem Vorstand der Propstei Helmstedt und dem Kirchenvorstand St. Stephani am Donnerstag, 15. Juni, Detlef Gottwald (Lehre) und Maic Zielke (Vechelde) offiziell als Kandidaten für die Propstwahl in Helmstedt aufgestellt. Die Wahl des Nachfolgers von Propst Heinz Fischer, der am 31. Juli in den Ruhestand geht, erfolgt am Dienstag, 18. Juli, um 19 Uhr im Gemeindehaus der St. Stephani-Kirche in Helmstedt.
Zehn Tage vorher, am 8. Juli, um 16:30 Uhr ebenfalls im Stephani-Gemeindehaus, werden sich die Kandidaten der Propsteisynode vorstellen. Außerdem sind Gastpredigten in der St. Stephani-Kirche geplant. Die Termine dafür sind: Samstag, 1. Juli, 15 Uhr, Detlef Gottwald; Samstag, 8. Juli, 15 Uhr, Maic Zielke.
Detlef Gottwald (44) ist seit 1995 Pfarrer der Kirchengemeinde Heilig Kreuz in Lehre-Flechtorf mit St. Jürgen Beienrode (Propstei Königslutter). Von 1993 bis 1997 engagierte er sich als Propsteijugendpfarrer. Seit 2001 ist er unter anderem Vertrauenspfarrer der Propstei und seit 2004 Vorsitzender des Pfarrerausschusses sowie Mitglied der Pfarrergesamtvertretung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).
Maic Zielke (44) ist seit 2004 in Stellenteilung mit seiner Ehefrau Pfarrer der Kirchengemeinde St. Martin Wahle mit Wendeburg-Sophiental und Vechelde-Fürstenau (Propstei Vechelde). Seit 2002 ist er außerdem Beauftragter der Landeskirche für die Männerarbeit sowie die Bereiche Landwirtschaft und Handwerk. Zuvor war er als Pfarrer für die Kirchengemeinden Grafhorst und Danndorf (Propstei Vorsfelde) zuständig. Seit 2005 ist er Vertrauenspfarrer der Propstei Vechelde.
Die Wahl des Nachfolgers von Propst Fischer erfolgt für 12 Jahre. Der Propst nimmt sein Amt im Umfang einer halben Stelle wahr, mit der anderen Hälfte ist er Pfarrer der St. Stephanigemeinde. Die Synode der Propstei Helmstedt besteht aus 56 Mitgliedern. Zum Propst gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Synodalen erreicht. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, ist ein zweiter Wahlgang durchzuführen. Gewählt ist, wer dabei die meisten Stimmen auf sich vereinigt, mindestens jedoch ein Viertel der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Synodalen.