Goslar. Neue Konkretionen zu Fragen der Sterbe- und Trauerbegleitung sowie zu Bestattungen empfiehlt die braunschweigische Landessynode den Gemeinden der Landeskirche. Erarbeitet wurden sie vom Gemeindeausschuss der Synode, dessen Vorsitzender Harald Welge (Braunschweig) am 20. Mai in Goslar die Auffassung vertrat, dass die Pietas der Begräbniskultur die Humanitas der Gesellschaft widerspiegele.
Er warnte davor, dass Nachrufe bei Trauergottesdiensten die christliche Verkündigung nicht in den Hintergrund rücken dürften. Andererseits sollten die Kirchenvorstände die Gemeindekirchen für Trauergottesdienste frei geben. Voraussetzung für eine kirchliche Bestattung sei, dass der Verstorbene der evangelischen Kirche angehöre. Nichtmitglieder könnten ausnahmsweise kirchlich bestattet werden, wenn die evangelischen Angehörigen den Wunsch danach äußern und wichtige seelsorgerli-che Gründe dafür sprechen.
Die Konkretionen gehören zu einem umfangreichen Rezeptionsprozess der Leitlinien des kirchlichen Lebens der Vereinigten Evangelisch-Luthrischen Kirchen Deutschlands (VELKD). Diese Leitlinien sind eine Handreichung für eine moderne kirchliche Lebensordnung, die in den Mitgliedskirchen der VELKD verankert werden muss und in der Landeskirche Braunschweig einer kirchengesetzlichen Regelung bedarf.
Konkretionen im Wortlaut
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22.05.2006
Kategorie: Pressestelle