Hannover/Braunschweig. Kultusminister Bernd Busemann (Hannover) und Landesbischof Dr. Friedrich Weber (Braunschweig) haben am Mittwoch, 4. Oktober, eine neue Vereinbarung zur so genannten Vokationsordnung unterzeichnet. Diese setzt ein neues Kirchengesetz über die Bestätigung von Religionslehrkräften um, das die Synode der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen im Juni verabschiedet hat. Landesbischof Weber ist derzeit Ratsvorsitzender der Konföderation.
In der Vereinbarung verpflichtet sich das Land Niedersachsen, nur Personen mit der Erteilung von evangelischem Religionsunterricht an öffentlichen Schulen zu betrauen, die eine "Vokation" (Bestätigung) der evangelischen Kirche haben. Diese erhält, wer Mitglied der evangelischen Kirche ist, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit deren Grundsätzen erteilt und an einer kirchlichen Einführungstagung teilgenommen hat. Über die Staatsprüfungen hinausgehende zusätzliche Prüfungen oder Befragungen über die jeweiligen Lebensverhältnisse der Lehrkräfte sind nicht vorgesehen.
Mit der kirchlichen Bestätigung soll der Dienst der Religionslehrkräfte durch die Kirchen der Konföderation aktiv begleitet und durch Fortbildungs- und Beratungsangebote unterstützt werden. Das Kirchengesetz tritt am 1. November 2006 in Kraft. Für Religionslehrkräfte, die ihre Fakultas vor dem 1. November 2006 erworben haben oder bereits länger als ein Jahr fachfremd evangelische Religion unterrichten, gilt die Vokation als erteilt. Alle Lehrkräfte, die ihre Fakultas nach dem 1. November 2006 erwerben, erhalten die Vokation durch das Referendariat.