Wolfenbüttel/Salzgitter-Bad. Die Kirchenregierung der Landeskirche Braunschweig hat in ihrer jüngsten Sitzung am 23. Februar in Wolfenbüttel beschlossen, die vakante Propststelle in der Propstei Salzgitter-Bad neu zu besetzen. Unabhängig davon soll die Landessynode bei ihrer nächsten Tagung im Mai darüber beraten, ob eine Neuordnung der Propsteien weiter verfolgt werden soll. Ein entsprechender Gesetzesentwurf war für die Synodentagung im November 2009 vorbereitet, aber von der Kirchenregierung nicht eingebracht worden. Im Rahmen der vorgeschriebenen Anhörungen hatte sich eine überwiegend ablehnende Haltung zu dem Gesetzesentwurf ergeben.
Mit Blick auf eine Neuordnung der Propsteien hatte die Kirchenregierung im Juni 2006 beschlossen, die Propststelle in der Propstei Salzgitter-Bad nach dem Ausscheiden von Propst i.R. Jürgen Schinke nicht zu besetzen. Ziel war es, die Propsteien Salzgitter-Bad und Salzgitter-Lebenstedt zu einer gemeinsamen Propstei zusammenzulegen. In der Folge wurde eine regionale Arbeitsgruppe gebildet, die konzeptionelle Vorschläge für eine Neuordnung aller Propsteien der Landeskirche erarbeitete.
Angesichts der Tatsache, dass im Herbst 2010 eine Wiederwahl der Pröpstin in der Propstei Schöppenstedt erfolgt ist sowie eine Wiederbesetzung der Propststellen in den Propsteien Braunschweig und Goslar vorbereitet wird, hat die Propstei Salzgitter-Bad erneut um die Besetzung ihrer vakanten Propststelle gebeten. Dieser Bitte ist die Kirchenregierung nunmehr nachgekommen. Die Stelle wird voraussichtlich im nächsten erreichbaren Amtsblatt im Mai ausgeschrieben. Mit Ausnahme von Braunschweig sind alle anderen Propststellen in der Landeskirche lediglich halbe Stellen und mit einer Gemeindepfarrstelle verbunden.
Zur Propstei Salzgitter-Bad gehören 18 Gemeinden und knapp 18.000 Gemeindeglieder. Sie verfügt über 10,5 Gemeindepfarrstellen.