Goslar. Eine neue Kirchengemeindeordnung soll die Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Kirchengemeinden in der Landeskirche Braunschweig stärken. Die Landessynode verabschiedete am Samstag, 22. November, ein entsprechendes Kirchengesetz. Eine wesentliche Neuerung stelle die Kooperation von Kirchengemeinden durch vertragliche Vereinbarungen dar, sagte Rechtsreferentin Dr. Karla Sichelschmidt. Das betreffe vor allem das in der Propstei Braunschweig entwickelte Modell des Quartiers.
Sichelschmidt betonte, in der neuen Ordnung werde deutlich, dass die Landeskirche nicht nur den Gemeinden übergeordnet sei, sondern zunehmend eine Beratungs- und Servicefunktion wahrnehme. Dazu gehöre auch eine zukunftsfähige Verwaltung für die Kirchengemeinden. So heißt es in dem neuen Regelwerk, dass Kassengeschäfte einer kirchlichen Verwaltungsstelle übertragen werden sollen.
Einige Synodenmitglieder kritisierten indessen, dass dadurch ein Zwangsanschluss von Gemeinden an eine zentrale Verwaltungsstelle bewirkt werde. Dies, so etwa Klaus Kiekhöfer (Salzgitter), sei für die Gemeinden nicht kostengünstiger, sondern teurer. Und Winfried Karius (Einbeck) klagte, dadurch würden die Gemeinden gegängelt. Auch Uta Hirschler (Bockenem) bezweifelte, ob Verwaltungsstellen effizienter arbeiten als nebenamtliche Rechnungsführer in den Gemeinden.
Die Komplexität mancher Vorgänge im rechtlichen Bereich mache eine professionelle Begleitung der Gemeinden notwendig, betonte demgegenüber Rechtsreferentin Sichelschmidt. Deswegen sei eine professionelle Verwaltungsstelle notwendig. Außerdem erfordere der fortschreitende Einsatz der modernen Kommunikationstechnik einheitliche Standards. Insgesamt bringe eine gemeinsame Betreuung verschiedener Gemeinden Synergieeffekte.
Die Mehrheit der Landessynode folgte dieser Argumentation, beschloss allerdings, einen Passus zu streichen, der das Landeskirchenamt autorisierte die Kassengeschäfte von Amts wegen einer Verwaltungsstelle zu übertragen, wenn "mehrfach nicht sachgerecht verfahren wurde, insbesondere wenn schwere wirtschaftliche Nachteile drohen". Hier sah die Synode die Gefahr eines Zwangsanschlusses durch die Hintertür. mic
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22.11.2003
Kategorie: Pressestelle