Suche

Details Nachrichten Landeskirche

News

19.11.2004 Kategorie: Pressestelle

Konzept 2010

Landeskirche diskutiert über den Abbau von Kosten und Personal

Wolfenbüttel. Landesbischof Dr. Friedrich Weber hat die Kirche aufgerufen, sich trotz rückläufiger Einnahmen den steigenden Erwartungen vieler Menschen zu stellen. Vor der Landessynode in Wolfenbüttel erläuterte er am Freitag, 19. November, die mittelfristige Finanz- und Strukturplanung bis 2010. Danach muss die Landeskirche Braunschweig in den nächsten Jahren 17,5 Millionen Euro einsparen. So schlage der Nachtragshaushalt für 2005 eine Reduktion von 5,8 Millionen Euro vor. Damit könne der Etat auf 90 Millionen Euro zurückgefahren werden. Weber wies darauf hin, dass die Personalausgaben mit 70 Prozent den größten Anteil des Haushalts ausmachten. Hier müssten wesentliche Einsparungen erfolgen, auch bei den Pfarrstellen. So habe die Kirche beispielsweise in Braunschweig begonnen, Pfarrer, die auf rechnerisch überbesetzten Pfarrstellen arbeiten, Dienstaufträge in Gemeinden mit Vakanzen zu erteilen. In der ganzen Landeskirche gebe es derzeit 11 Überbesetzungen, die abgebaut werden müssten. Bis zum Jahr 2010 müsse der Stellenplan auf 220 ganze Pfarrstellen reduziert werden. Auch die Pfarrstellen im nichtgemeindlichen Dienst sollen bis dahin um 15 Prozent gekürzt werden. Die Kirche, so der Landesbischof, lege rechnerisch pro Pfarrstelle eine Gemeindegliederzahl von 1800 Menschen zu Grunde. Die Reduktion der Pfarrstellen werde durch anstehende Pensionierungen erreicht. Trotz aller Einsparungen halte die Kirche aber an dem Grundsatz fest, eine flächendeckende Versorgung der Gemeinden mit Pfarrerinnen und Pfarrer zu gewährleisten. Notwendig seien neue Modelle. So müssten sich die Gemeinden noch stärker als bisher über ihre eigenen Grenzen hinaus zusammenfinden. Ein gemeinsames Pfarrbüro für mehrere Gemeinden in einer Region könne hilfreich sein für die Gemeindeglieder und entlastend für Pfarrerinnen und Pfarrer, schlug der Landesbischof vor. Für die eingeleiteten Veränderungen bei den Gesamtkirchlichen Diensten nannte Weber insbesondere finanzielle Gründe. Eine "deutliche Priorisierung" gebe es indessen bei der Kinder- und Jugendarbeit einschließlich des Kindergottesdienstes und des Konfirmandenunterrichts. Auch die Beteiligung der Kirche am öffentlichen Bildungsauftrag sei fundamental. Deshalb müsse die religionspädagogische Fortbildung gewährleistet bleiben. Entlassungen, unterstrich der Landesbischof, seien auch bei den Gesamtkirchlichen Diensten nicht vorgesehen. Die Verwaltung, so Weber, müsse künftig noch stärker Servicefunktionen erfüllen. So sei eine landeskirchliche Anstellungsträgerschaft für die bisher in den Kassen- und Buchungsstellen tätigen Mitarbeiter sinnvoll. Nur so lasse sich in diesem Bereich ein zweckmäßiger Personaleinsatz sowie eine Personalentwicklung steuern. Auch die Organisation des Landeskirchenamtes müsse überdacht werden. mic Rede des Landesbischofs zum Download Suche nach neuen Modellen Arbeit der Diakoniestationen und Kindertagesstätten wird untersucht Wolfenbüttel. Die wirtschaftliche Zukunftsperspektive der Diakoniestationen wird vom Diakonischen Werk der Landeskirche untersucht. Darauf hat Oberlandeskirchenrat Peter Kollmar vor der Landessynode am Freitag, 19. November, hingewiesen. Im Kern gehe es um die Grundentscheidung, ob eine dezentrale Struktur mit hoher Eigenständigkeit der einzelnen Stationen das Modell der Zukunft ist, oder eine zentrale Struktur, die für alle Einrichtungen gemeinsame Aufgaben übernimmt. Die Leitungen der einzelnen Stationen sollen allerdings weiter zuständig für alle operativen Aufgaben im Bereich der Pflege sein. Außerdem, so Kollmar, berate eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Diakonischem Werk und Landeskirchenamt über die künftige Arbeit und Struktur der Kindertagesstätten. Auslöser sei die bundesweite Diskussion über den Bildungsauftrag der Einrichtungen. Sowohl die Fachberatung der Kindertagesstätten als auch die Trägerschaftsstruktur müsse neu bedacht werden. Nötig seien flexiblere Einsatzmöglichkeiten für das Personal und eine Steigerung der Qualität, sagte Kollmar. Eine Entscheidung der Landessynode werde für den Juni 2005 angestrebt. mic
Armutsrisiko steigt Landessynode mahnt Gerechtigkeit bei Arbeitsmarktreform an
Wolfenbüttel. Gerechtigkeit und den Schutz sozial Schwacher, mahnt die Landessynode in einem Wort zu den Reformen des Arbeitsmarktes an. Auf ihrer Tagung am 19. November in Wolfenbüttel erläuterte Dr. Lothar Stempin, Direktor des Diakonischen Werkes der Landeskirche, das Papier, das den Titel "Gerechtigkeit erhöht ein Volk" trägt. Warnend sprach Stempin von einer zunehmenden "Amerikanisierung" der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bedeute für die Betroffenen den Verlust einer Versicherungsleistung, die sie sich in vorangegangenen Arbeitsverhältnissen erworben haben. Verstärkt werde diese individuelle Armut durch die "Streichung von freiwilligen sozialen Leistungen in vielen Bundesländern", heißt es in der Erklärung. Im Rahmen der Reformen sei die Diakonie zweifach gefordert. "Sie ist zuerst und vor allem parteilich mit Menschen, die schwach, krank arm und arbeitslos sind", stellte Stempin fest. Zudem sei es ihre Aufgabe, durch Arbeitsgelegenheiten Langzeitarbeitslose zu fördern. ehl Rechtshof eingeschaltet
Gemeinden wenden sich gegen Segnungsbeschluss der Landessynode Wolfenbüttel. Acht Gemeinden der Landeskirche Braunschweig haben sich beim Rechtshof der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen gegen den Beschluss der Landessynode zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare vom 20. November 2003 gewandt. Darüber hat der Präsident der Synode, Gerhard Eckels (Braunschweig), am Freitag, 19. November, die Mitglieder des Kirchenparlaments bei ihrer Tagung in Wolfenbüttel informiert. Die Gemeinden beantragen, den Beschluss "wegen Schrift- und Bekenntniswidrigkeit sowie wegen Verletzung der Kirchenverfassung für verfassungswidrig bzw. für nicht rechtskräftig zu erklären". Nach Eckels Einschätzung dürfte dieser Antrag aber aus mehreren Gründen unzulässig sein: "Es ist eben nicht so, dass jeder Beschluss, jede Meinungsäußerung der Synode auch gerichtlich überprüfbar ist", so der Präsident, der selber Jurist und Richter ist. Das Präsidium der Synode habe die Rechtsreferentin der Landeskirche, Dr. Karla Sichelschmidt, gebeten, gegenüber dem Rechtshof eine Stellungnahme abzugeben, die sich hauptsächlich mit der Zulässigkeit des Antrags auseinandersetzt. Inhaltlich sei dass Präsidium weiter davon überzeugt, dass die Landeskirche versuchen müsse, in dieser Frage Meinungsunterschiede und Spannungen auszuhalten. Die in der Sache engagierten Gemeinden sind: St. Trinitatis in Braunlage, Martin Chemnitz in Braunschweig, Kirchengemeinde Hordorf, Kirchengemeinde Wendhausen, Kirchengemeinde Martin-Luther in Wolfenbüttel, Kirchengemeinde Tanne, St. Ulrici Brüdern in Braunschweig sowie Kirchengemeinde Wiedelah. mic

Landesbischof Dr. Friedrich Weber

Oberlandeskirchenrat Peter Kollmar

Gerhard Eckels, Präsident der Landesynode, Ute Ermerling, Vizepräsidentin