Wolfenbüttel (epd). In der braunschweigischen Landeskirche geht die Auseinandersetzung um mehrere Reformprojekte weiter. Umstritten bleibt dabei vor allem die künftige Rolle des Landeskirchenamtes. Landesbischof Friedrich Weber veröffentlichte kurz vor den Sommerferien einen Rundbrief an alle Pfarrerinnen und Pfarrer, in dem es heißt: "Wir dürfen - leider - die Augen nicht davor verschließen, dass wir seit dem Jahr 2000 pro Jahr etwa 5.000 Gemeindemitglieder verlieren."
In seinem Rundbrief wirbt Weber erneut für Einsparungen durch Zentralisierung der Kirchenverwaltung. Es herrschten Misstrauen und die Angst davor, in dieser Frage seine abweichende Meinung öffentlich zu äußern, kritisiert Weber. In einer geheimen Abstimmung in der Landessynode hatte ein Gesetzentwurf der Kirchenregierung die erforderliche Zweidrittelmehrheit knapp verfehlt. Kritiker wollen vor allem die Kassenführung bei den Kirchengemeinden belassen und einen "Anschlusszwang" an die Zentrale verhindern.
Der Landesbischof räumt ein, dass es noch Klärungsbedarf insbesondere über den "Mehrwert" der Veränderungen gebe. Im September seien deshalb Informationsveranstaltungen an vier Orten geplant.
In einem anderen Streitfall geht es um die, wie Weber es nennt, Kräftebalance zwischen den vier Verfassungsorganen Landessynode, Kirchenregierung, Landesbischof und Landeskirchenamt. Diese sind vielfältig verwoben. Die Landessynode wählt einen Teil der Kirchenregierung, deren Vorsitzender der Landesbischof ist. Anders als in anderen Landeskirchen gibt es in Wolfenbüttel keinen Präsidenten des Landeskirchenamtes. Die Leitung obliegt dem Landesbischof und den vier Oberlandeskirchenräten, die ein Kollegium bilden.
Der Strukturausschuss der Landeskirche hält an seinem Vorschlag fest, den Verfassungsrang des Landeskirchenamtes abzuschaffen und es als Dienstleistungsbehörde für die Gemeinden und Propsteien zu profilieren. Kritiker dieses Vorschlages befürchten in diesem Fall die Überlastung der Kirchenregierung und das Ende kollegialer Entscheidungen im Landeskirchenamt. In seinem Rundbrief teilt Weber mit, er habe das Kirchenrechtliche Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland um eine gutachterliche Stellungnahme gebeten. Er hoffe, das Gutachten werde die Entscheidung sachlich fundieren.
Weber weist auch darauf hin, dass die Landeskirche die Zahl ihrer Propsteien reduzieren müsse: "Der Mantel, den wir tragen, ist zu weit geworden. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aller 13 Propsteien tagte am 16. Juli zum ersten Mal. Sie soll ein Jahr Zeit haben, um sich auf ein Konzept zur Größe und regionalen Gliederung der Propsteien zu verständigen. Größere Veränderungen der Propsteigrenzen waren in den letzten Jahren gescheitert. Der Synode lagen in der Vergangenheit Konzepte vor, die fünf Propsteien vorsehen.