Lüneburg/ Helmstedt. Der ehemalige Verwaltungsleiter des Kirchenverbandes Helmstedt, Dieter Bruns, muss 104.000 Euro Schadenersatz an die Kirche zahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am Mittwoch, 14. Juli, entschieden. Es bestätigte damit im Wesentlichen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 30. Oktober 2001. Die Revision gegen die Entscheidung des Berufungsgerichtes wurde nicht zugelassen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Bruns insbesondere bei der Beschaffung eines amerikanischen Wohnmobils mit Doppelbett, Küche, Stereoanlage und Navigationssystem gegen dienstliche Pflichten verstoßen habe. Einen formellen Vorstandsbeschluss für die Anschaffung des Fahrzeugs gab es nicht.
Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wird nun das Disziplinarverfahren gegen Bruns vor der Gemeinsamen Disziplinarkammer der Landeskirchen Hannovers und Braunschweig fortgesetzt. Dabei muss geklärt werden, welche Konsequenzen sich aus seinem Verhalten für das Dienstverhältnis ergeben. Bruns ist derzeit Kirchenbeamter im Ruhestand.
Dr. Karla Sichelschmidt, Rechtsreferentin der Landeskirche Braunschweig, begrüßte das Urteil des Oberverwaltungsgerichts: "Wer der Kirche Geld anvertraut, kann sich darauf verlassen, dass wir sorgsam damit umgehen und Hinweise auf unsachgemäße Verwendung konsequent prüfen", sagte sie. Gleichzeitig bedauerte Sichelschmidt, dass Bruns sich im Verlauf des Verfahrens uneinsichtig hinsichtlich seines Vorgehens gezeigt habe. mic
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15.07.2004
Kategorie: Pressestelle