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22.11.2004 Kategorie: Pressestelle

Ziel Geschlechtergerechtigkeit

Gesetz zur Frauenförderung wird auf Männer ausgeweitet

Wolfenbüttel. Neu im geänderten Gemeinschaftsförderungsgesetz von 1995, das die Landessynode am Samstag, 19. November, auf ihrer Tagung in Wolfenbüttel beschlossen hat, ist die Ausweitung der gezielten Förderung von Frauen auf beide Geschlechter. Zukünftig gilt für Männer wie für Frauen, dass sie in Bereichen, in denen das eigene Geschlecht unterrepräsentiert ist, eine Bevorzugung erfahren sollen. Ausnahme: Für den Mitbewerber bzw. die Mitbewerberin sprechen schwerwiegende soziale Gründe. Die Gleichbehandlung gelte auch für die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen, denn "die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auch für Männer ein Thema,"erklärte Gudrun Hermann, Frauenbeauftragte der Landeskirche. Die in der Landeskirche vertretenen Frauenbeauftragten sollen entsprechend zukünftig als "Gleichstellungsbeauftragte" tätig sein. Insgesamt soll in allen Bereichen der Landeskirche die "Geschlechtergerechtigkeit gestärkt und die Qualität kirchlicher Arbeit verbessert werden", wie es im Gesetz als Ziel formuliert ist. ehl