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02.06.2007 Kategorie: Pressestelle

Verwaltungstelle wird weiter beraten

Landessynode verfehlt Zweidrittelmehrheit für Verfassungsänderung

Goslar. Die Errichtung einer zentralen Verwaltungsstelle in der Landeskirche Braunschweig wird weiter Gegenstand von Beratungen sein. Der von der Kirchenregierung vorgelegte Gesetzentwurf verfehlte bei der Tagung der Landessynode am Samstag, 2. Juni, die für eine Verfassungsänderung nötige Zweidrittelmehrheit. Von den 45 anwesenden Synodalen stimmten in geheimer Wahl lediglich 35 dafür, 10 votierten mit nein. Für eine Zweidrittelmehrheit wären 38 Stimmen notwendig gewesen. Die Kirchenregierung entschied sich darauf hin, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und in den nächsten Wochen weiter zu beraten.
Voraussichtlich, so Landesbischof Weber, werde der Gesetzentwurf bei der nächsten Tagung der Landessynode erneut eingebracht. Er wies darauf hin, dass sich der Entwurf durch die synodale Debatte weiter verändert habe und die Anliegen der Kritiker dadurch noch stärker berücksichtigt worden seien. Nun komme es darauf, diese Änderungen in den Gemeinden und Propsteien bekannt zu machen.
Zu den Korrekturen zählt, dass die Verwaltungsstelle nicht mehr als „unselbstständige" Einrichtung der Landeskirche bezeichnet wird. Außerdem wurde die Mitwirkung der Gemeinden durch eine Neuregelung zum Verwaltungsausschuss, dem Leitungsgremium der Verwaltungsstelle, erhöht. Dieser soll nunmehr unter anderem aus einem Mitglied aus jeder Propstei auf Vorschlag des jeweiligen Propsteivorstandes bestehen. Außerdem soll dessen Leiter nicht mehr durch die Kirchenregierung berufen, sondern von dem Gremium selbst gewählt werden. Öffnungsklauseln wurden außerdem mit Blick auf den Kirchenverband Braunschweig vereinbart.
In einer umfangreichen und kontroversen Diskussion hatten die Kritiker des Gesetzentwurfes zuvor die Auffassung vertreten, dass die Eigenständigkeit der Kirchengemeinden durch die vorgesehenen Regelungen geschwächt werde. Widerstand gab es außerdem dagegen, dass alle Gemeinden ohne Ausnahme an die neue Verwaltungsstelle angeschlossen sein sollen. Entsprechende Änderungsanträge wurden von der Synode entweder in den Gesetzentwurf eingearbeitet oder mehrheitlich abgelehnt. Umso überraschter zeigte sich der Mehrheit der Synodenmitglieder, dass die Zweidrittelmehrheit für die Verfassungsänderung verfehlt wurde.

Synode bei der Abstimmung: die Zweidrittelmehrheit wurde verfehlt. Fotos: S. Hübner

Kritik an der Verwaltungsstelle aus Braunschweig: Propst Hofer.

Moderierte schwierige Beartungen: Synodenpräsident Eckels.