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19.11.2006 Kategorie: Pressestelle

Gegen Schlechterstellung

Landessynode will Übergangsregelung für Gemeinden, die zusammengehen

Goslar. Die braunschweigische Landessynode hat bei ihrer jüngsten Tagung in Goslar das Landeskirchenamt gebeten, eine Übergangsregelung für Gemeinden zu schaffen, die sich zusammenschließen. Sofern der Zusammenschluss freiwillig erfolge, dürfe die finanzielle und personelle Ausstattung eines Pfarrverbandes für einen Zeitraum von fünf Jahren nicht schlechter ausfallen, als dies für jede einzelne Gemeinde ohne einen Zusammenschluss der Fall gewesen wäre. Für bereits erfolgte Zusammenschlüsse müsse diese Regelung rückwirkend gelten, so die Synode. Ein Antrag der Propsteisynode Königslutter zur Finanzierung der Propsteihaushalte wurde indessen abgewiesen. Danach sollten die Propsteien von der Budgetierung ausgenommen werden und eine Sonderzuweisung erhalten, die sich nach der Größe der Propstei berechnet. Gleichwohl folgte die Landessynode einem Beschlussvorschlag des Gemeindeausschusses, in dem das Landeskirchenamt gebeten wird zu prüfen, ob die Propsteien für einen „bestimmten Zeitraum“ von Kürzungen ausgenommen werden können, um eine sachgemäße Arbeit sicherzustellen.

Kirchenparlament: Diskussion über Belange der Gemeinden. Foto: S. Hübner