Braunschweig. Die neue Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik, wie sie mit dem Begriff "Hartz IV" verbunden ist, kann zu "erheblichen negativen Auswirkungen" für den Arbeitsmarkt führen. Das gelte auch für die Arbeitsuchenden selber sowie für die kirchlichen und diakonischen Einrichtungen. Diese Kritik äußerten Landesbischof Dr. Friedrich Weber und Diakoniedirektor Dr. Lothar Stempin am Freitag, 8. Oktober, vor der Presse in Braunschweig.
Problematisch sei die Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes derjenigen, die künftig Arbeitslosengeld zwei beziehen, heißt es in einem Positionspapier. Außerdem sei zu erwarten, dass durch die so genannten Ein-Euro-Jobs ein neuer zweiter Arbeitsmarkt mit Wirkungen auf den ersten entstehe. Realistisch sei ein zusätzlicher Druck auf Löhne und Gehälter, mit der Tendenz der Absenkung. Nicht zuletzt werde die Kultur des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements, die sich in den vergangenen Jahren entwickelt habe, negativ beeinflusst.
Gleichzeitig sehen Kirche und Diakonie aber auch Chancen durch die neuen Maßnahmen. So könnten Menschen, die bisher kaum Gelegenheit hatten zu arbeiten, durch den Zuverdienst ihr Leben in etwas größerem Umfang selbst gestalten. Sie könnten in neuer Weise Anerkennung finden sowie weitere Qualifikationen erwerben. Damit erhöhten sich ihre Chancen bei Bewerbungen auf reguläre Stellen. Landesbischof Weber und Diakoniedirektor Stempin präsentierten Leitlinien, die einer verantwortlichen Umsetzung der "Ein-EuroJobs" dienen sollen. Danach dürfen diese Jobs kein Ersatz für reguläre Arbeitsplätze werden, sondern müssen zusätzliche Arbeitsgelegenheiten bleiben. Angemessene Betreuung und Qualifizierung müssten deren integraler Bestandteil sein. Dies gelte insbesondere für Arbeitslose unter 25 Jahren mit fehlender Ausbildung. Nicht zuletzt, so Weber und Stempin, sei die Freiwilligkeit ein "unerlässliches Kriterium" für "Ein-Euro-Jobs" in Kirche und Diakonie. Diese solle dadurch hergestellt werden, dass kirchliche und diakonische Einrichtungen Angebote unterbreiten, aus denen die Arbeitsagentur und die Arbeitsuchenden auswählen können. mic Positionsbestimmung und Leitlinien zu den gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Absatz 3 SGB II (Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig und ihr Diakonisches Werk) Informationen zum Thema finden Haupt- und Ehrenamtliche der Landeskirche auch in unserem "internen Bereich".
Problematisch sei die Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes derjenigen, die künftig Arbeitslosengeld zwei beziehen, heißt es in einem Positionspapier. Außerdem sei zu erwarten, dass durch die so genannten Ein-Euro-Jobs ein neuer zweiter Arbeitsmarkt mit Wirkungen auf den ersten entstehe. Realistisch sei ein zusätzlicher Druck auf Löhne und Gehälter, mit der Tendenz der Absenkung. Nicht zuletzt werde die Kultur des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements, die sich in den vergangenen Jahren entwickelt habe, negativ beeinflusst.
Gleichzeitig sehen Kirche und Diakonie aber auch Chancen durch die neuen Maßnahmen. So könnten Menschen, die bisher kaum Gelegenheit hatten zu arbeiten, durch den Zuverdienst ihr Leben in etwas größerem Umfang selbst gestalten. Sie könnten in neuer Weise Anerkennung finden sowie weitere Qualifikationen erwerben. Damit erhöhten sich ihre Chancen bei Bewerbungen auf reguläre Stellen. Landesbischof Weber und Diakoniedirektor Stempin präsentierten Leitlinien, die einer verantwortlichen Umsetzung der "Ein-EuroJobs" dienen sollen. Danach dürfen diese Jobs kein Ersatz für reguläre Arbeitsplätze werden, sondern müssen zusätzliche Arbeitsgelegenheiten bleiben. Angemessene Betreuung und Qualifizierung müssten deren integraler Bestandteil sein. Dies gelte insbesondere für Arbeitslose unter 25 Jahren mit fehlender Ausbildung. Nicht zuletzt, so Weber und Stempin, sei die Freiwilligkeit ein "unerlässliches Kriterium" für "Ein-Euro-Jobs" in Kirche und Diakonie. Diese solle dadurch hergestellt werden, dass kirchliche und diakonische Einrichtungen Angebote unterbreiten, aus denen die Arbeitsagentur und die Arbeitsuchenden auswählen können. mic Positionsbestimmung und Leitlinien zu den gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Absatz 3 SGB II (Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig und ihr Diakonisches Werk) Informationen zum Thema finden Haupt- und Ehrenamtliche der Landeskirche auch in unserem "internen Bereich".