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02.12.2009 Kategorie: Pressestelle

Erfreut über Urteil zum Sonntagsschutz

Landesbischof Weber sieht Unterstützung für Recht auf Religionsfreiheit

Wolfenbüttel (epd). Der braunschweigische Landesbischof Friedrich Weber hat sich "hoch zufrieden" über das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen die Ladenöffnungen an Adventssonntagen geäußert. Weber begrüßte, dass die Karlsruher Richter auf die Religionsfreiheit und auf die soziale Funktion des Sonntags verwiesen hätten. Auch die niedersächsischen Kirchen hätten immer betont, der Sonntag sei ein Tag der Ruhe und der gemeinsamen Freizeit in der Familie.

Weber hatte als Ratsvorsitzender der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen immer wieder vor einer Aushöhlung des Sonntagsschutzes gewarnt. Sorge bereite den niedersächsischen Kirchen allerdings noch immer die Ausnahmeregelung zur Sonntagsöffnung für Kur- und Ausflugsorte in dem Bundesland. Hier sehe er die Gefahr eines Missbrauches. Die Kirchen müssen nach Auffassung des braunschweigischen Landesbischofs die Adventszeit mit geeigneten Angeboten gestalten. Darin liege eine Chance.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Freigabe der Adventssonntage zur Öffnung der Einzelhandelsgeschäfte in Berlin untersagt. Die 2006 getroffene Regelung verletzte das Recht der Kirchen auf Religionsfreiheit, sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier am Dienstag bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Allerdings dürfen die Geschäfte an den verbleibenden Adventssonntagen noch öffnen. Das Verbot des Bundesverfassungsgerichts greift erst ab dem nächsten Jahr.

 

Landesbischof Weber freut sich über das Urteil zum Sonntagsschutz.

Beitrag von Evangelischer Pressedienst