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31.03.2006 Kategorie: Pressestelle

Erbarmen nicht vergessen

Landesbischof Weber unterstreicht Bedeutung einer Härtefallkommission

Hannover/Braunschweig. Bei der Abschiebung von Flüchtlingen müsse neben Recht und Gesetz auch die "theologische Kategorie des Erbarmens" eine Rolle spielen. Das forderte der Ratsvorsitzende der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Landesbischof Dr. Friedrich Weber (Braunschweig), am Freitag, 31. März, vor der Presse in Hannover. Deswegen hätten sich die Kirchen für die Einrichtung einer Härtefallkommission in Niedersachsen stark gemacht.

Der Landesbischof sprach sich dafür aus, zwischen einem Bleiberecht für langjährig in Deutschland lebende Ausländer und Härtefällen zu unterscheiden. Für so genannte Altfälle sei eine Bleiberechtsregelung nötig. Insbesondere für diejenigen, bei denen die Integration gelungen sei. Härtefallregelungen müssten auf "atypische Sonderfälle" begrenzt bleiben.

Ob die Kirchen in der künftigen Härtefallkommission mitarbeiten, machte Weber davon abhängig, ob sie bei der Entwicklung der entsprechenden Verordnung angemessen einbezogen werden. Die von der CDU-Landtagsfraktion beschlossenen Kriterien für Härtefälle bezeichnete er als zu vage. Die Ermessensspielräume seien noch zu unklar definiert und müssten weiter spezifiziert werden. Insbesondere Passvergehen sollten nicht zu rigide sanktioniert werden, sagte Weber.