Goslar. In den evangelischen Landeskirchen existieren unterschiedliche Verfassungstypen. Darauf hat Dr. Ekkehard Schulz (Wolfsburg) als Vorsitzender des Strukturausschusses bei der jüngsten Tagung der Landessynode in Goslar hingewiesen. Es sei jedoch keine Hauptrichtung zu erkennen, in die sich die Verfassungen entwickeln werden, sagte er. In Braunschweig herrsche ebenso wie in Hannover, Schaumburg-Lippe Kurhessen-Waldeck sowie der EKD und der VELKD der „senatorische Typ“. Hier gebe es ein Gegenüber von Synode und Kirchenregierung, wobei in der Kirchenregierung alle Verfassungselemente vertreten seien.
Schulz berichtete, dass es dem Ausschuss besonders wichtig sei, die Verfassung der Landeskirche Braunschweig im Vergleich zu anderen kirchlichen Verfassungen zu verstehen. Das Gremium hat den Auftrag, das Zusammenwirken der Organe zu untersuchen und bis Ende 2007 Vorschläge für Strukturveränderungen zu machen.
Informationen über kirchliche Strukturen und Perspektiven in Europa gab Oberlandeskirchenrat Peter Kollmar. Er berichtete über die sechste Vollversammlung der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) im September in Ungarn. Zu den Kernfragen im ökumenischen Gespräch gehöre das Verständnis von Amt, Ordination und Episkopé, so Kollmar. Das gelte nicht nur im Gegenüber zur römisch-katholischen Kirche, sondern auch immer noch innerhalb der GEKE. Bemerkenswert sei außerdem, dass der ökumenische Begriff der „versöhnten Verschiedenheit“ zunehmend eine Entsprechung im politischen Raum finde, wenn dort von der „Einheit in Vielfalt“ gesprochen werde.
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19.11.2006
Kategorie: Pressestelle