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26.01.2011 Kategorie: Pressestelle

Selbstbestimmung und Fürsorge

Landesbischof Weber stellt neue Christliche Patientenvorsorge in Köln vor

Köln/Braunschweig. Die neue Christliche Patientenvorsorge ist in Köln der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Die Handreichung und das Formular treten als kirchliches Angebot an die Stelle der bisherigen „Christlichen Patientenverfügung" von 1999 und 2003. Aufgrund der veränderten Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland seit September 2009 war eine Neukonzeption nötig geworden. Das Dokument wurde gemeinsam von der Deutschen Bischofskonferenz und vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Zusammenarbeit mit zahlreichen Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) erarbeitet.

Bei der Vorstellung betonte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, es sei „sinnvoll und ethisch verantwortlich" Vorsorgeverfügungen zu treffen. Die Beschäftigung mit der eigenen Sterblichkeit „in gesunden Tagen" sei eine Chance, die man nutzen solle, sagte Zollitsch. Der Erzbischof wies auf den neuen Titel „Christliche Patientenvorsorge" hin, der verdeutlicht, dass das Dokument gegenüber seinem Vorgängerdokument nicht nur die eigentliche Patientenverfügung enthalte. Drei weitere Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge seien angeboten, nämlich die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Äußerung von Behandlungswünschen.

Bei seiner Einführung in das Formular der neuen Patientenvorsorge wies der stellvertretende Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Jochen Bohl, darauf hin, dass das neue Patientenverfügungsgesetz einen „sehr weiten Rahmen" vorgebe, innerhalb dessen man Vorsorgeregelungen treffen könne. Auf jeden Fall gelte aber, dass die Vorsorgeregelung „im Ernstfall" nur beachtet werden könne, wenn sich anstelle des oder der Betroffenen jemand für ihn oder sie einsetze. Deswegen laute die „erste und wichtigste Frage" in Sachen Patientenvorsorge: „Wer soll an meiner Stelle entscheiden, wenn ich es nicht mehr selbst kann?"

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK), der braunschweigische Landesbischof Prof. Dr. Friedrich Weber, gab seiner Freude darüber Ausdruck, dass auch „bei dieser wichtigen Thematik" die Zusammenarbeit zwischen den christlichen Kirchen gut funktioniert habe. Es sei den Kirchen mit der Christlichen Patientenvorsorge erneut gelungen, den christlichen Glauben und die von ihm ausgehenden ethischen Orientierungen „gemeinsam zu formulieren". Dies sei angesichts mancher kontroverser Themen zwischen den Kirchen ein wichtiges Signal, denn es zeige, so Weber weiter, dass die Kirchen einander brauchen, weil sie sich gegenseitig „ergänzen, korrigieren und bereichern".

Obwohl das Gesetz weder eine rechtliche noch eine ärztliche Beratung vorschreibe, empfahl Weber diese sehr, denn Patientenverfügungen und Behandlungswünsche könnten nur umgesetzt werden, wenn sie so „konkret" verfasst seien, dass sie auf die später „möglicherweise eintretende Situation" zutreffen. Eine fachkundige ärztliche Beratung könne hier helfen, „Klarheit" zu schaffen und so „Widersprüche zwischen einzelnen Festlegungen" zu vermeiden, so Weber weiter.

Außerdem betonte der ACK-Vorsitzende, dass die Christliche Patientenvorsorge dazu beitragen wolle, „den Dialog zwischen der Ärzteschaft, dem Pflegepersonal, der Krankenhausseelsorge, den Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen über die verschiedenen Möglichkeiten der Patientenvorsorge zu intensivieren". Darüber hinaus wollten die Kirchen die Menschen ermutigen, sich „mit dem Sterben und den eigenen Wünschen im Umgang mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung auseinanderzusetzen und mit vertrauten Menschen darüber ins Gespräch zu kommen".

Handreichung und Formular zum Ausdrucken

 

Titelseite der neuen Christlichen Patientenvorsorge.

Beitrag von EKD/Reinhard Mawick