Suche

Details Nachrichten Landeskirche

News

27.06.2006 Kategorie: Pressestelle

Kandidaten für Rechtsabteilung

Synode hat die Wahl zwischen Dr. Jens Lehmann und Hans-Peter Vollbach

Braunschweig/Wolfenbüttel. Zwei Kandidaten bewerben sich um die Leitung der Rechtsabteilung im Landeskirchenamt der Landeskirche Braunschweig: Dr. Jens Lehmann (Herzberg) und Hans-Peter Vollbach (Dresden). Lehmann (34) ist bereits seit Dezember 2004 als Referent für Dienst- und Arbeitsrecht bei der Landeskirche Braunschweig beschäftigt. Vollbach (35) betreut ein vergleichbares Aufgabenfeld bei der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens. Der Ältesten- und Nominierungsausschuss schlägt beide Kandidaten der Landessynode zur Wahl am Samstag, 15. Juli, bei ihrer Tagung in Wolfenbüttel vor.

Nach einem Fachhochschulstudium zum Diplomverwaltungswirt war Lehmann von 1995 bis 1996 als Sachbearbeiter bei der Postbeamtenkrankenkasse in Hannover tätig. Danach studierte er bis 2001 Jura an der Universität Hannover. Sein Referendariat absolvierte er am Oberlandesgericht Braunschweig, bevor er Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei in Herzberg am Harz wurde.

Hans-Peter Vollbach ist seit Januar 2004 bei der sächsischen Landeskirche beschäftigt. Zuvor war er als Justitiar der Provinzial-Sächsischen Genossenschaft des Johanniterordens in Gardelegen und als Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei in Weimar tätig. Sein Jurastudium absolvierte er in Leipzig und Jena. Vollbach ist außerdem Diplomorchestermusiker (Fachrichtung: Violoncello). Auf Grund der Einschränkungen für Personen aus kirchlichen Kreisen zu Zeiten der DDR, nahm er 1987 ein Musikstudium an der Hochschule für Musik in Leipzig auf.

Der Leiter der Rechtsabteilung ist verantwortlich für das gesamte Rechtswesen der Landeskirche und ihre Organisation. Dazu gehört unter anderem die Erarbeitung von Gesetzesvorlagen und Kirchenverordnungen, die Klärung staatskirchenrechtlicher Angelegenheiten sowie das Kirchenmitgliedschaftsrecht. Darüber hinaus ist er zuständig für die Bildung, Aufhebung und Veränderung kirchlicher Körperschaften sowie der Errichtung und Aufhebung von Pfarrstellen.

Beide Kandidaten haben sich am Montag, 26. Juni, in einer nichtöffentlichen Sitzung den Fragen der Landessynode gestellt. Die Wahl am 15. Juli erfolgt in öffentlicher Sitzung ohne Aussprache. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Synodalen erreicht: Das sind mindestens 29 Stimmen. Die Landessynode hat 57 Mitglieder. Für den zweiten Wahlgang gilt dieselbe Mehrheit.

Kommt diese auch im zweiten Wahlgang nicht zustande, nehmen im dritten und vierten nur die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen teil. Gewählt ist dann, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Mitglieder der Landessynode erhält. Ist auch dann keine Wahl erfolgt, muss der Ältesten- und Nominierungsausschuss erneut einen Wahlvorschlag vorlegen, über den in einer neuen Tagung der Landessynode zu entscheiden ist. Der Rechtsreferent wird für sechs Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich; die Wahlperiode beträgt dann zwölf Jahre.

Durch den Wechsel der ehemaligen Amtsinhaberin Dr. Karla Sichelschmidt ins Landeskirchenamt nach München ist die Stelle des Rechtsreferenten seit 1. Oktober 2005 vakant. Eine Verfassungsänderung, die einen Wegfall der Abteilungsleiterstelle im Rechtsreferat möglich gemacht hätte, war in der Märztagung der Landessynode an der dafür notwendigen Zweidrittelmehrheit gescheitert.

Kandidaten: Lehmann (links) und Vollbach. Fotos: Agentur Hübner