Wolfenbüttel (epd). Die braunschweigische Landeskirche hat am 21. September auf ihrer Synodentagung in Wolfenbüttel als letzte der 20 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) einer Änderung der Grundordnung der EKD zugestimmt. Dabei ging es um die Erweiterung des ersten Artikels der Grundordnung und den Satz: "Sie [die EKD] ist als Gemeinschaft ihrer Gliedkirchen Kirche."
Die Änderung war nicht unumstritten. Der Landesbischof Meyns sagte, der nun gefundene Kompromiss könne auch von der braunschweigischen Landeskirche mitgetragen werden. Die Änderung der Grundordnung war bereits im Jahr 2015 auf den Weg gebracht worden. Seitdem mussten alle Landessynoden der EKD-Gliedkirchen mit Zweidrittelmehrheit dem Vorhaben zustimmen.