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24.03.2006 Kategorie: Pressestelle

Protest gegen Todesstrafe

Landesbischof Weber erinnert an internationale Gültigkeit der Menschenrechte

Braunschweig. Landesbischof Dr. Friedrich Weber hat zum Protest gegen die drohende Todesstrafe für Abdul Rahman aufgerufen. Der Afghane war auf Grund seines Übertritts zum Christentum angezeigt worden. Das islamische Recht der Scharia dürfe die Menschenrechte nicht aushebeln, sagte der Landesbischof gegenüber dem Evangelischen Kirchenfunk Niedersachsen (ekn) in Hannover. Auch in Afghanistan seien diese in der Verfassung verankert.

Die Religionsfreiheit verlange den Respekt gegenüber Andersgläubigen, so der Landesbischof weiter. Er erinnerte an die 2002 in Deutschland veröffentlichte Islamische Charta. Darin werde das Recht akzeptiert, die Religion zu wechseln. Der Fall Rahman sei eine Bewährungsprobe, wieweit solche Aussagen durch die Praxis in islamischen Ländern bestätigt werden, so Weber.