Braunschweig/ Hannover. Der Rechtshof der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen hat die Klage mehrerer Gemeinden der Landeskirche Braunschweig gegen einen Beschluss der Landessynode zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare als unzulässig verworfen. Das teilte die Geschäftsstelle des Rechtshofes der Landeskirche am Montag, 10. Oktober, telefonisch mit.
Mit dem Urteil folgt das Gericht der Rechtsauffassung des Landeskirchenamtes und von Synodenpräsident Gerhard Eckels (Braunschweig). Sie hatten den Standpunkt vertreten, dass lediglich Organe der Landeskirche vor dem Rechtshof klagen können. Dazu zählen Landesbischof, Landessynode, Kirchenregierung und Landeskirchenamt, nicht aber die Kirchengemeinden. Außerdem hatten sie stets darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Synodenbeschluss aus dem Jahr 2003 lediglich um eine Kundgebung handele, die keine neue Amtshandlung begründe.
Nach dem Bekanntwerden des Urteils zeigte sich Eckels erfreut darüber, dass der Rechtsstreit nunmehr beendet sei. Er habe immer die Auffassung vertreten, "dass nicht jede synodale Meinungsäußerung gerichtlich überprüfbar ist". Keine Kirchengemeinde werde durch den Synodenbeschluss gezwungen, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen. Nun sei es wichtig, dass sich die Organe der Landeskirche den wirklich drängenden Problemen der Kirche zuwenden: "Das Interesse an der Segnungsfrage ist nun wirklich marginal."
Auch Landesbischof Dr. Friedrich Weber zeigte sich erleichtert, dass das Verfahren zu einem Abschluss gekommen sei. Er appellierte an alle Beteiligten, die Differenzen der Überzeugungen nicht schwerer zu gewichten als das, was uns als Christen gemeinsam ist. Nun sei abzuwarten, "welche klärenden Prozesse in der theologischen Debatte und der gesellschaftlichen Entwicklung stattfinden".
Vor dem Rechtshof der Konföderation hatte bereits das Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) im Juni letzten Jahres die Klage als unzulässig zurückgewiesen. In der Begründung hieß es, der Synodenbeschluss sei nicht im förmlichen Gesetzgebungsverfahren gefasst worden und sei deshalb nicht Gegenstand der Normenkontrolle. mic
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10.10.2005
Kategorie: Pressestelle