Braunschweig/Wolfenbüttel. Die braunschweigische Landessynode hat von ihrem Recht Gebrauch gemacht, einen weiteren Kandidaten für die Nachfolge von Oberlandeskirchenrat Peter Kollmar zu benennen. Mit der Unterstützung von 16 Synodenmitgliedern wird Landeskirchenrat Cornelius Hahn (55) für die Wahl vorgeschlagen. Sie findet am Freitag, 19. November, im Rahmen der nächsten planmäßigen Tagung der Landessynode in Goslar statt. Der Ältesten- und Nominierungsausschuss der Synode hatte bereits im Mai Propst Thomas Hofer (Braunschweig) und Pfarrer Harald Welge (Braunschweig-Timmerlah) als Kandidaten benannt. Oberlandeskirchenrat Kollmar geht am 28. Februar 2011 in den Ruhestand.
Cornelius Hahn leitet seit 2001 das Referat 21 innerhalb der Theologischen Abteilung des Landeskirchenamtes in Wolfenbüttel. Dort ist er insbesondere für Fragen von Bildung und Erziehung, die Spezialseelsorge und Beratungsstellen sowie für die Diakoninnen und Diakone zuständig. Auch das Tagungszentrum Haus Hessenkopf gehörte in den vergangenen Jahren zu seinem Verantwortungsbereich. Von 1996 bis 2000 war er als Pfarrer ebenfalls im Landeskirchenamt tätig. Als Gemeindepfarrer wirkte er von 1992 bis 1996 in Cremlingen-Weddel, den Probedienst leistete er in der St. Georg-Gemeinde in Braunschweig. Vor seinem Theologiestudium in Göttingen absolvierte er ein Studium der Elektrotechnik an der TU Braunschweig. Hahn ist verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder.
Wie Synodenpräsident Gerhard Eckels (Braunschweig) mitgeteilt hat, soll der endgültige Wahlaufsatz in der nächsten Woche an die Mitglieder der Landessynode versandt werden. Angesichts der aktuellen Entwicklung wird er drei Kandidaten enthalten. Das Kirchengesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landeskirchenamtes sieht vor, das jedes Mitglied der Landessynode das Recht hat, einen eigenen Wahlvorschlag zu unterbreiten, der von mindestens 15 Mitgliedern der Synode unterzeichnet werden muss. Die Frist für diese Möglichkeit ist am 19. Oktober abgelaufen.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Synodalen erreicht; das sind mindestens 27 Stimmen, Die Synode umfasst derzeit 53 Mitglieder. Für den zweiten Wahlgang gilt dieselbe Mehrheit. Im dritten und vierten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Mitglieder der Landessynode erhält. Die Wahl erfolgt zunächst für sechs Jahre; danach ist eine Wiederwahl für zwölf Jahre möglich.