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19.11.2005 Kategorie: Pressestelle

Abteilungsleitung bleibt vakant

Landessynode diskutiert über Strukturveränderungen im Landeskirchenamt

Goslar. Die Abteilungsleiterstelle im Rechtsreferat der Landeskirche Braunschweig wird vorerst nicht besetzt. Das hat die braunschweigische Landessynode auf Antrag von Synodenpräsident Gerhard Eckels am 18. November in Goslar beschlossen. Sie reagierte damit auf Vorschläge des Kollegiums, Strukturveränderungen im Landeskirchenamt vorzunehmen. Wie Landesbischof Dr. Friedrich Weber erläuterte, sei deren Ziel eine Reduzierung der bislang vier Abteilungen auf zwei ab dem Jahr 2011. Um die Arbeitsfähigkeit des Rechtsreferates in der Zwischenzeit zu erhalten, soll ein Jurist im Angestelltenverhältnis befristet auf fünf Jahre eingestellt werden. Der Entscheidung war eine kontroverse Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Vorgehens voraus gegangen. Pfarrer Harald Welge (Braunschweig) vertrat die Auffassung, dass die durch den Wechsel von Oberlandeskirchenrätin Dr. Karla Sichelschmidt in die bayrische Kirche frei gewordene Stelle wieder zu besetzen sei. Die geltende Verfassung schreibe vor, dass das Kollegium aus dem Landesbischof und je zwei juristischen und theologischen Mitgliedern zu bestehen habe. Deshalb müsse der Ältesten- und Nominierungsausschuss unverzüglich eine entsprechende Wahl vorbereiten. Synodenpräsident Gerhard Eckels räumte ein, dass eine Nichtbesetzung im Horizont der Verfassung sorgfältig geprüft werden müsse. Unter anderem sei zu bedenken, welche Auswirkungen eine Reduzierung des Kollegiums auf die anderen Leitungsorgane der Landeskirche habe. Gleichzeitig wies er aber auf die Notwendigkeit von Strukturveränderungen im Landeskirchenamt hin. Die Wahl eines neuen Abteilungsleiters auf 12 Jahre könne diese behindern. Ein Vorschlag des Ältesten- und Nominierungsausschusses, die Abteilungsleiterstelle mit einem für sechs Jahre gewählten Oberlandeskirchenrat wieder zu besetzen, wurde zurück gezogen. Ausschussvorsitzender Jürgen Schwanke (Braunschweig) hatte zunächst die Befürchtung geäußert, das Gleichgewicht im Kollegium könne Schaden nehmen. Änderungen müssten in Ruhe angegangen werden, und auch das Sparpotenzial einer Nichtbesetzung sei nicht zu erkennen. Nach weiteren Beratungen schloss sich der Ausschuss aber dem Antrag des Synodenpräsidenten an. Der Beschluss, der darauf hin mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gefasst wurde, sieht vor, dass die Synode bei ihrer nächsten Tagung im März 2006 über eine Änderung der Verfassung berät. Bis dahin soll geprüft werden, ob die Landessynode auf die Wahl eines neuen Leiters der Rechtsabteilung dauerhaft verzichten kann. Landesbischof Weber betonte, die vom Kollegium vorgeschlagenen Veränderungen im Landeskirchenamt seien kein "Husarenritt". Sie würden "sorgsam" mit allen Betroffenen besprochen. mic

Synodenpräsident Gerhard Eckels

Harald Welge

Jürgen Schwanke