Goslar. Die Landessynode hat bei ihrer jüngsten Tagung in Goslar auch über die Personalentwicklung innerhalb der Landeskirche Braunschweig diskutiert. Oberlandeskirchenrätin Brigitte Müller informierte darüber, dass zur Zeit 307 Pfarrerinnen und Pfarrer im aktiven Dienst stehen. Davon seien 255 in den Gemeinden tätig und 52 im allgemeinkirchlichen Bereich. Die 255 Personen im Gemeindepfarrdienst hätten 222,25 Stellen inne.
Die Personalreferentin machte darauf aufmerksam, dass im Jahr 2030 aufgrund der Eintritte in den Ruhestand nur noch 157 aktive Pfarrer zur Verfügung stehen. Dadurch steige die Zahl der Gemeindeglieder, die von einem Pfarramt betreut werden. Vorausgesetzt, dass lediglich drei Stellen pro Jahr für nachkommende Theologen freigegeben würden, wie es augenblicklich die Regel sei.
Müller betonte, dass es sich bei den Zahlen um eine Analyse der gegenwärtigen Situation handele. Daraus müssten konzeptionelle Folgerungen gezogen werden. Im Verlauf der Diskussion forderten Mitglieder der Landessynode genau das. Nötig sei eine verlässliche Aussage, wie viele Pfarrstellen die Landeskirche Braunschweig in den nächsten Jahren brauche und auch finanzieren könne, hieß es.
In diesem Zusammenhang wurde auch ein Antrag der Propstei Bad Gandersheim beraten, die eine Öffnung der landeskirchlichen Grenzen für Pfarrstellenbewerber angeregt hat. Oberlandeskirchenrätin Müller bestätigte, dass es im gesamten Raum der Landeskirche derzeit 22 Vakanzen gebe, warnte aber davor, grundsätzlich Bewerber aus anderen Landeskirchen zuzulassen. Dadurch würde insbesondere der eigene Nachwuchs benachteiligt. Außerdem müsse die Zahl der Pfarrstellen aufgrund sinkender Gemeindegliederzahlen weiter reduziert werden. Wolf-Dieter Kleinschmidt (Bad Harzburg) wies darauf hin, dass die Besetzung der Pfarrstellen in Einklang mit der schwindenden Finanzkraft stehen müsse.
Domprediger Hempel und auch Oberlandeskirchenrat Kollmar plädierten dafür, die Fragen der Personalentwicklung zusammen mit dem neuen Papier zur Gemeindekonzeption zu diskutieren. Dieses hatte die Synode bereits vorher zur Kenntnis genommen und den Gemeinden und Propsteien zur Beratung empfohlen. Vor diesem Hintergrund wurde der Antrag der Propstei Bad Gandersheim zunächst an den Rechts- und Finanzausschuss überwiesen.
Außerdem wurde die Kirchenregierung gebeten, den Pfarrstellenbewertungsplan künftig „Pfarrstellenberechnungsplan" zu nennen und zu prüfen, ob er durch zusätzliche Kriterien ergänzt werden sollte: zum Beispiel Kindergottesdienste, Jubiläen, Wiederaufnahmen sowie Werktagsgottesdienste. Der Plan dient als Grundlage für die Entscheidung, welchen Umfang eine Pfarrstelle hat.
Details Nachrichten Landeskirche
News
17.05.2009
Kategorie: Pressestelle