Zur Neubildung des Kirchenvorstandes hat der Propsteivorstand unserer Propstei Bad Harzburg zu Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern berufen:
Frau Franziska Pusch
und
Herrn Bernd Lesinski.
Jedes wahlberechtigte Gemeindeglied kann die Berufung durch schriftlich begründete Beschwerde beim
Landeskirchenamt
Dietrich-Bonhoeffer-Straße 1
38300 Wolfenbüttel
anfechten.
Die Beschwerdefrist endet am 30. April 2018. Die Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass das Berufungsverfahren fehlerhaft gewesen ist oder eine Person nicht berufen werden konnte. Über die Beschwerde entscheidet das Landeskirchenamt.
Der Kirchenvorstand
Frau Franziska Pusch
und
Herrn Bernd Lesinski.
Jedes wahlberechtigte Gemeindeglied kann die Berufung durch schriftlich begründete Beschwerde beim
Landeskirchenamt
Dietrich-Bonhoeffer-Straße 1
38300 Wolfenbüttel
anfechten.
Die Beschwerdefrist endet am 30. April 2018. Die Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass das Berufungsverfahren fehlerhaft gewesen ist oder eine Person nicht berufen werden konnte. Über die Beschwerde entscheidet das Landeskirchenamt.
Der Kirchenvorstand